Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sowie drei frühere Führungskräfte der Rundfunkanstalt erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in wechselnden Konstellationen durch pflichtwidrige Zahlungen, Zulagen und weitere unzulässige Regelungen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg erheblichen Schaden zugefügt zu haben.
Der Schwerpunkt der Vorwürfe liegt auf der pflichtwidrigen Zahlung variabler Vergütungsanteile und Zulagen zwischen 2018 und 2022. Schlesinger wird vorgeworfen, in 26 Fällen unrechtmäßige Zahlungen erhalten zu haben. Dem ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden werden 13 Fälle, dem früheren Verwaltungsdirektor fünf Fälle und der ehemaligen juristischen Direktorin sechs Fälle der Untreue vorgeworfen. Besonders schwere Fälle sollen in sieben Fällen vorliegen.
Zusätzlich werden unzulässige Ruhestands- und Freistellungsregelungen für Mitarbeitende sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten angeführt. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Das Ermittlungsverfahren wurde im August 2022 eingeleitet, wobei die Unschuldsvermutung gilt.





