Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwochmittag bei Maulbronn. Eine 31-jährige Autofahrerin kam gegen 14:00 Uhr mit ihrem Opel von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Die Frau war auf dem Weg von Schützingen in Richtung Zaisersweiher unterwegs, als sich der Vorfall in einem Kurvenbereich ereignete.
Alkohol und überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursachen
Erste Ermittlungen der hinzugezogenen Polizeibeamten deuten auf eine Kombination aus überhöhter Geschwindigkeit und alkoholischer Beeinflussung als Unfallursache hin. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest bei der Unfallverursacherin ergab einen Wert von etwa 1,5 Promille. Infolgedessen musste die 31-Jährige eine Blutprobe abgeben.
Rechtliche Konsequenzen und Hintergrundinformationen
Der Frau droht nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden kann. Kommen in diesem Bereich alkoholbedingte Fahrfehler oder Unfälle mit Personen– oder Sachschäden hinzu, sind strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen zu erwarten.
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. Dies führt in der Regel zu einer Strafanzeige und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Alkohol beeinträchtigt Hör- und Sehvermögen, Koordination und Reaktionsfähigkeit. Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, das Risikobewusstsein sinkt. Bei 1,5 Promille steigt das Unfallrisiko um das Zwölffache, wie einschlägige Quellen bestätigen.