Festnahme in Mössingen

Tatverdächtiger nach schwerer räuberischer Erpressung in Mössingen in Haft

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Ein 19-Jähriger wurde in Mössingen festgenommen: Er soll einen Bekannten mit einer Schusswaffe bedroht, Bargeld erpresst und Drogenverkäufe gefordert haben.

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen befindet sich ein 19-Jähriger seit dem 05.09.2025 in Untersuchungshaft. Dem Heranwachsenden wird unter anderem schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Tatumstände

Den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen zufolge traf der Beschuldigte am 12.08.2025 einen Bekannten am Stadtrand von Mössingen. Dort soll er den Mann mit einer Schusswaffe bedroht und die Aushändigung von mehreren hundert Euro Bargeld gefordert haben. Bei einem weiteren Treffen wenige Stunden später habe der Tatverdächtige das Geld entgegengenommen und im Anschluss verlangt, für ihn Betäubungsmittel zu verkaufen. Dem Bekannten sei dabei eine Schreckschusswaffe ausgehändigt worden.

Anzeigen, Übergabe und Beschlagnahmung

Der Geschädigte zeigte den Vorfall mehrere Tage später bei der Polizei an und übergab die ihm übergebene Schreckschusswaffe. Diese wurde von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt. Im Zuge der Ermittlungen erlangte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Haftbefehl sowie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume des Beschuldigten in Mössingen.

Durchsuchung und Festnahme

Der Durchsuchungsbeschluss wurde am Freitag, dem 05.09.2025, vollstreckt. Bei der Maßnahme wurden unter anderem ein Pfefferspray sowie mutmaßliches Betäubungsmittel gefunden und beschlagnahmt. Der 19-Jährige wurde festgenommen und noch am selben Tag der Haftrichterin beim Amtsgericht Reutlingen vorgeführt.

Haftvollzug und Identität

Die Haftrichterin setzte den Haftbefehl in Vollzug; daraufhin wurde der Beschuldigte, dessen Staatsangehörigkeit bisher ungeklärt ist, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weitere Angaben zu den Ermittlungen machten die Behörden in der gemeinsamen Mitteilung nicht.

Die Informationen stammen aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen.