Neue Ombudsstelle zahlt erstmals Geld an verletzte Beamte!

Täter weg, Schmerz bleibt: Wann verletzte Beamte in Baden-Württemberg jetzt Geld vom Staat bekommen

STUTTGART – Ein wichtiges und neues Signal für alle Staatsdiener in Baden-Württemberg! Die neu geschaffene Ombudsstelle hat erstmals über Entschädigungen für im Dienst verletzte Beamtinnen und Beamte entschieden. Insgesamt 9.200 Euro werden in fünf Fällen ausgezahlt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um eine bisherige Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Täter weg, Schmerz bleibt: Wann verletzte Beamte in Baden-Württemberg jetzt Geld vom Staat bekommen
Täter weg, Schmerz bleibt: Wann verletzte Beamte in Baden-Württemberg jetzt Geld vom Staat bekommen
Foto: Polizei BW

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Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Im Juni haben wir das Gesetz beschlossen, jetzt wurden die ersten Zahlungen in Höhe von insgesamt 9.200 Euro beschlossen. Und das ist ein wichtiges Signal: Wir lassen euch nicht alleine. Wer für unseren Rechtsstaat einsteht, muss sich auch auf diesen verlassen können. Durch die Entscheidungen der Ombudsstelle erhalten nun alle Beamtinnen und Beamten, die im Dienst für unsere zu Schaden gekommen sind, die hierfür gebotene Anerkennung. Wir schützen die, die uns schützen – und das nicht nur mit Worten, sondern mit konkreten Maßnahmen.“

Warum diese neue Stelle so wichtig ist

Bislang schauten Beamte oft in die Röhre, wenn sie im Dienst angegriffen und verletzt wurden, der Täter aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Das war zum Beispiel der Fall, wenn der Angreifer schuldunfähig war oder einfach nicht ermittelt werden konnte. Eine Änderung im Landesbeamtengesetz, die der [Trust Link] Landtag von Baden-Württemberg letztes Jahr beschloss, schuf die Grundlage für die neue Ombudsstelle.

Dieses Gremium, besetzt mit Vertretern aus -, Kultus- und Innenministerium sowie kommunalen Verbänden, kann nun unbürokratisch entscheiden und eine Entschädigung zusprechen, um „unbillige Härten“ zu vermeiden.

Polizist nach Attacke entschädigt

Einer der ersten fünf Fälle zeigt, wie wichtig diese Regelung ist: Ein Polizeibeamter wurde bei einem Einsatz tätlich angegriffen und erlitt eine Prellung im Gesicht sowie eine Verletzung am Ellenbogen. Der Täter wurde zwar identifiziert, konnte aber für ein Schmerzensgeld nicht mehr belangt werden, da er abgeschoben wurde.

Genau hier griff die Ombudsstelle ein. Sie sprach dem Polizisten eine angemessene Entschädigung zu und machte damit deutlich: Der Staat lässt seine Diener nicht im Stich.

Weitere Sitzungen der Ombudsstelle sind mehrmals jährlich geplant, um auch in Zukunft schnell und gerecht zu helfen.

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