Familienausflug endet mit Strafverfahren – 41-Jährige hatte 30.000 Franken dabei

Schwarzwald-Tour mit Folgen: Zoll stoppt Frau mit Stahlrute, Bargeld und Cannabis!

Ein harmloser Familienausflug in den Schwarzwald endete für eine 41-jährige Frau aus der Schweiz mit einer Zollkontrolle – und gleich drei Verstößen gegen deutsches Recht! Die Zöllner des Hauptzollamts Singen staunten nicht schlecht, als sie in der Handtasche der Frau eine verbotene Stahlrute sowie über 30.000 Schweizer Franken fanden. Zudem entdeckten sie im Kofferraum des Autos rund 5 Gramm Marihuana.
Schwarzwald-Tour mit Folgen: Zoll stoppt Frau mit Stahlrute, Bargeld und Cannabis!
Schwarzwald-Tour mit Folgen: Zoll stoppt Frau mit Stahlrute, Bargeld und Cannabis!
Foto: Hauptzollamt Singen

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Dreifacher Gesetzesverstoß – Stahlrute, Bargeld und Cannabis

Die 41-jährige Tschechin, die mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern aus dem Kanton Thurgau unterwegs war, wurde auf ihrer -Tour von Zollbeamten kontrolliert. Dabei kamen gleich mehrere Verstöße ans Licht:

  • Waffengesetz: Die mitgeführte Stahlrute gilt als verbotene Schlagwaffe und darf in Deutschland nicht besessen oder eingeführt werden.
  • Bargeldgrenze überschritten: Ab einem Betrag von 10.000 Euro müssen Barmittel bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden – die Frau hatte umgerechnet rund 31.500 Euro dabei.
  • Cannabis-Gesetz: Während der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in Deutschland für Erwachsene erlaubt ist, bleibt die strikt verboten.

Zoll stellt Waffe und Drogen sicher – Frau muss zahlen

Die Konsequenzen folgten auf dem Fuß: Die Stahlrute und das Marihuana wurden beschlagnahmt, und gegen die 41-Jährige wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Um ihre Reise fortsetzen zu dürfen, musste sie eine Sicherheitsleistung von 8.250 Euro hinterlegen.

„Bargeld aus Nicht-EU-Staaten muss ab einem Wert von 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Mit umgerechnet rund 31.500 Euro wurde diese Grenze um das mehr als Dreifache überschritten.“ erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Das Verfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts übergeben. Zusätzlich erwartet die Frau eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Was Reisende wissen sollten – Zollbestimmungen für Bargeld & Cannabis

  • Bargeld: Beträge über 10.000 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden. Dazu zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Aktien und Edelmetalle.
  • Cannabis: Seit April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt – doch die Einfuhr bleibt verboten.
  • Waffen: Schlagwaffen, Teleskopschlagstöcke und ähnliche Gegenstände unterliegen strengen Vorschriften und dürfen nicht eingeführt werden.

Für die Familie aus der Schweiz war der Schwarzwald-Ausflug wohl teurer als geplant – und die Mutter wird sich wohl noch länger mit den deutschen Behörden auseinandersetzen müssen.

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