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Bundesgerichtshof setzt Haftstrafen für Mitglieder von „Knockout 51“ mehrheitlich durch. Generalbundesanwalt scheitert mit Terror-Einstufung.

Rechtsextreme Kampfsportgruppe: BGH bestätigt Urteile weitgehend

Rechtsextreme Kampfsportgruppe: BGH bestätigt Urteile weitgehend

Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Verurteilung von vier Mitgliedern der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ hat vor dem Bundesgerichtshof weitgehend Bestand. Das höchste deutsche Strafgericht bestätigte die Haftstrafen – darunter auch Jugendstrafen – von mehreren Jahren. Die Forderung des Generalbundesanwalts, die Gruppe als terroristische Vereinigung einzustufen, blieb jedoch erfolglos.

Gewalt und Körperverletzung im Visier

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Urteile gegen vier Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Männer zuvor wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Haft- und Jugendstrafen verurteilt.

„Ruhmreich zu marschieren“

Die Gruppe, die sich nach Angaben des Oberlandesgerichts 2019 formierte, bestand aus zehn bis 15 Anhängern extremen Gedankenguts. Ihr Ziel: gezielte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt gegen politische Gegner, Polizeibeamte sowie Personen, die dem „asozialen Milieu“ zugeordnet wurden. Die Kampfsportübungen dienten als Vorbereitung für reale Gewaltanwendungen.

Die Angeklagten waren einzeln oder gemeinsam für eine Reihe von Straftaten verantwortlich, darunter zahlreiche teils gefährliche Körperverletzungen. Bei zwei Beschuldigten stellten die Ermittler zudem Waffen oder Waffenteile sicher.

Revision mit Teilerfolg

Der dritte Strafsenat des BGH sah in seiner Überprüfung keinen Rechtsfehler. Allerdings gab es für den Generalbundesanwalt einen Teilerfolg: Bei einem der Angeklagten könne die Strafbarkeit wegen eines schwereren Waffendelikts nicht ausgeschlossen werden. Bei einem anderen müsse die Jugendstrafe neu bemessen werden. Da ein weiterer Strafsenat nun über den Schuldspruch eines der Angeklagten entscheidet und die Strafen für zwei weitere neu festlegt, ruht die endgültige Entscheidung für einige Fälle noch.

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