Bremsmanöver bei der Organspende
Ein geplantes Vorhaben der Bundesregierung, die Möglichkeiten zur persönlichen Eintragung in das Organspenderegister zu erweitern, stößt auf heftige Kritik von Patientenschützern. Insbesondere die geplante Ausweitung auf Ausweisbehörden soll nun doch wieder gestrichen werden. Dies sei ein herber Rückschlag für die Organspendebereitschaft in Deutschland, kritisiert Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Jahrelange Hängepartie
Brysch erinnerte daran, dass bereits vor sechs Jahren im Bundestag beschlossen wurde, Bürger auch auf Ausweisstellen die Möglichkeit zur Eintragung zu geben. Doch die Bundesländer hätten sich geweigert, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, klagte er. Wenig verwunderlich sei daher die geringe Zahl von Registrierungen.
Gesetzestreue statt Streichung
Statt die Länder zur Einhaltung des geltenden Rechts anzuhalten und die kommunale Einrichtungspflicht für barrierefreie Angebote einzufordern, soll nun die gesetzliche Verpflichtung gestrichen werden. „Das ist inakzeptabel“, so Brysch. Der Bundestag hatte 2020 zwar eine Widerspruchslösung abgelehnt, aber immerhin die Einrichtung eines Zentralregisters beschlossen. Nun aber folgt die Bundesregierung dem Wunsch der Gesundheitsminister der Länder, die umstrittene Eintragungsmöglichkeit auf den Ausweisstellen wieder zu streichen.
Neue Regelung in Novelle
Die Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die sogenannte Überkreuzspende ermöglichen soll. Eine Expertenanhörung hierzu ist für Mittwoch im Bundestag angesetzt. Seit März 2024 haben sich rund eine halbe Million Menschen in die neue Organspendedatenbank eingetragen.

