Das Umweltministerium Baden-Württemberg zieht damit die Reißleine. Die Begründung: Der Wolf habe seine natürliche Scheu vor dem Menschen verloren. In mehreren dokumentierten Fällen soll er Wanderern mit Hunden über längere Strecken gefolgt sein – teils in nur sechs Metern Entfernung. Nach dem geltenden Wolfsmanagementplan gilt dieses Verhalten als nicht mehr tolerierbar.
Experten der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg stufen das Auftreten des Rüden als problematisch ein. Besonders während der Ranzzeit habe sich sein Verhalten zugespitzt, offenbar fixiert auf läufige Hündinnen und zunehmend unberechenbar im Kontakt mit Menschen.
Spezialkräfte bereits im Revier
Die Jagd hat offenbar bereits begonnen. Das Ministerium setzt dabei nicht auf lokale Jäger, sondern auf externe Spezialisten. Offiziell geschieht dies „zum Selbstschutz“ – inoffiziell wohl auch, um die örtlichen Revierpächter aus der Schusslinie der öffentlichen Debatte zu nehmen. Diese wurden informiert und müssen den Einsatz in ihren Revieren dulden.
Kritik von Naturschützern
Kritik kommt unter anderem von der Stiftung für Bären. Dort sieht man die Verantwortung nicht beim Tier, sondern beim Menschen. Der Wolf werde für „menschliches Fehlverhalten“ bestraft. Tatsächlich habe sich in der Region eine Art Wolfstourismus entwickelt: Menschen fütterten das Tier gezielt an, um Fotos oder Videos zu machen.
Die Stiftung kritisiert zudem, dass Vergrämungsmaßnahmen nicht konsequent genug umgesetzt worden seien. Ein Wolf, der sich nicht fangen lasse, sei nicht zwangsläufig „nicht vergrämbar“, sondern möglicherweise schlicht vorsichtig genug, um Fallen zu meiden.
NABU trägt Entscheidung mit
Interessant ist die Position der Naturschutzverbände. Johannes Enssle vom NABU bezeichnete den Abschuss als „logische Konsequenz“. Wenn die Scheugrenze überschritten sei, müsse gehandelt werden. Das verdeutlicht, wie ernst die Lage vor Ort eingeschätzt wird.
Versuche, den Wolf im vergangenen Jahr zu betäuben und mit einem Sender auszustatten, scheiterten mehrfach. Auch die Option eines Geheges wurde geprüft und verworfen. Laut Ministerium sei eine dauerhafte Unterbringung eines frei lebenden Wolfs nicht tierschutzkonform.
Der Fall GW2672m macht das Grundproblem im Schwarzwald deutlich: Die Rückkehr der Wölfe kollidiert hier zunehmend mit hoher Bevölkerungsdichte, intensivem Tourismus und enger Nutzung der Landschaft. Dass der letzte legale Abschuss fast 180 Jahre zurückliegt, unterstreicht, wie tiefgreifend der Bruch ist, den die Landespolitik mit dieser Entscheidung vollzieht.



