Motorradstreife wird auf schnellen E-Scooter aufmerksam
Der 17-Jährige fuhr auf dem Radweg entlang der Neuostheimer Straße, als er einer Motorradstreife des Verkehrsdienstes Mannheim entgegenkam. Den Beamten fiel die hohe Geschwindigkeit auf. Sie wendeten mit ihren Motorrädern und nahmen die Verfolgung auf.
Der Jugendliche bog anschließend auf einen Feldweg in Richtung Maimarktgelände ab. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim war er dort weiterhin deutlich schneller unterwegs als die für solche E-Scooter vorgesehenen 20 km/h.
Auf dem Parkplatz eines Gartencenters an der Seckenheimer Landstraße konnten die Beamten den Roller schließlich stoppen.
Scooter soll per App auf 47 km/h getunt worden sein
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter auf den Namen des Vaters versichert war. Der dazugehörige Versicherungsaufkleber war jedoch nicht am Fahrzeug angebracht.
Der Jugendliche räumte laut Polizei ein, den Roller mithilfe einer App auf rund 47 km/h getunt zu haben. Durch diese Veränderung war das Fahrzeug nach Einschätzung der Polizei nicht mehr fahrerlaubnisfrei.
Für das Führen wäre demnach eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, also für Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter, erforderlich gewesen. Eine solche Fahrerlaubnis besaß der 17-Jährige nicht.
Polizei nimmt E-Scooter in Verwahrung
Um zu prüfen, welche Höchstgeschwindigkeit der veränderte Scooter tatsächlich erreichen kann, wurde das Fahrzeug zunächst von der Polizei in Verwahrung genommen.
Gegen den Jugendlichen läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem muss er nach Angaben der Polizei mit einer vorübergehenden Fahrerlaubnissperre rechnen.
Auch gegen den Vater wird ermittelt. Im Raum stehen nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim der Verdacht des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein möglicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Ermittlungen des Verkehrsdienstes Mannheim dauern an.
Warum das Tuning rechtlich zum Problem wird
Für reguläre E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr gelten feste technische Voraussetzungen. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb der für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehenen Grenzen betrieben werden. Wird ein Fahrzeug so verändert, dass es deutlich schneller fährt, kann sich dadurch seine rechtliche Einordnung ändern.
Im Mannheimer Fall geht die Polizei davon aus, dass der auf rund 47 km/h getunte Scooter nicht mehr ohne entsprechende Fahrerlaubnis hätte gefahren werden dürfen. Ob und welche weiteren Folgen sich aus der technischen Prüfung ergeben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Quellen
- Polizeipräsidium Mannheim: „Mannheim: 17-Jähriger mit fast 50 km/h auf einem E-Scooter unterwegs“, 12. August 2026
- Presseportal / Polizeipräsidium Mannheim



