Was zunächst nach weniger Bürokratie klingt, kann für viele zum kostspieligen Risiko werden. Denn wer die Fristen verpasst, gerät schnell in die Schuldenfalle – mit Mahnungen, Pfändungen oder sogar Beugehaft.
Was genau ändert sich?
Bisher schickte der Beitragsservice regelmäßig Post mit Zahlungsaufforderungen – meist einmal pro Quartal. Damit ist jetzt Schluss! Stattdessen wird schrittweise auf die Einmalzahlungsaufforderung umgestellt:
- Nur ein einziges Schreiben mit allen Zahlungsterminen für das gesamte Jahr
- Keine weiteren Erinnerungen mehr – auch in den Folgejahren nicht
- Eigenverantwortung: Wer überweist, muss selbst an seine Termine denken
Nur wenn sich etwas Grundsätzliches ändert – zum Beispiel der Beitragssatz oder die Bankverbindung – verschickt der Beitragsservice erneut ein Schreiben.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle, die den Rundfunkbeitrag nicht per SEPA-Lastschrift zahlen. Das betrifft laut Beitragsservice rund 29 Prozent der Haushalte in Deutschland – also mehrere Millionen Menschen!
Wer bereits im automatischen Lastschriftverfahren ist, muss nichts tun. Für alle anderen gilt: Ab dem Eintreffen der Einmalzahlungsaufforderung müssen sie ihre Zahlungstermine selbstständig einhalten.
Diese Fristen gelten jetzt – und das dauerhaft
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat, gezahlt wird aber vierteljährlich. Das heißt: 55,08 Euro alle drei Monate, jeweils zum 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.
Ein Beispiel:
Wer im Januar eine Wohnung bezieht, zahlt zum:
- 15. Februar (für Jan–März)
- 15. Mai (für Apr–Juni)
- 15. August (für Juli–Sept)
- 15. November (für Okt–Dez)
Der erste Zahlungstermin richtet sich also nach dem Monat, in dem man beitragspflichtig wird – danach bleiben die Abstände gleich.
Wer möchte, kann auch im Voraus zahlen – wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Wer vergisst zu zahlen, gerät schnell in ernste Schwierigkeiten
Was passiert, wenn man einen Termin versäumt? Dann wird’s ungemütlich:
- Säumniszuschlag: Mindestens acht Euro oder ein Prozent der rückständigen Beitragssumme
- Festsetzungsbescheid: Wird automatisch vollstreckbar, wenn kein Widerspruch erfolgt
- Pfändungen: Lohn- oder Kontopfändung ist möglich
- Gerichtsvollzieher: Kommt im Extremfall mit Polizei ins Haus
- Beugehaft: Bis zu 6 Monate Haft möglich, inklusive Eintrag im Führungszeugnis
Rechtsanwältin Nicole Mutschke warnt: „Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieser Beugehaft wurde sogar gerichtlich bestätigt.“ Wer absichtlich oder fahrlässig länger als sechs Monate nicht zahlt, riskiert Bußgelder von bis zu 1000 Euro.
So behalten Sie den Überblick – und vermeiden Ärger
Der Beitragsservice bietet Kalenderhilfen zum Download an – abgestimmt auf den eigenen Zahlungsrhythmus. In der Einmalzahlungserinnerung befindet sich sogar ein QR-Code, mit dem sich alle Termine direkt aufs Smartphone laden lassen.
Noch besser: Wer sicher gehen will, nutzt das SEPA-Lastschriftverfahren. Das ist laut Beitragsservice die sicherste, bequemste und nachhaltigste Methode, da Zahlungen automatisch abgebucht und Änderungen (wie neue Beitragssätze) direkt berücksichtigt werden.
Ein SEPA-Mandat kann jederzeit erteilt oder widerrufen werden – online unter rundfunkbeitrag.de.
Fazit: Die neue Einmalregel spart Papier – aber fordert Verantwortung
Was als umweltfreundlicher Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in Wahrheit: Wer vergisst zu zahlen, zahlt drauf. Und das kann teuer und nervenaufreibend werden.
Wer kein Risiko eingehen will, sollte sich die Termine nicht nur notieren, sondern am besten gleich zum Lastschriftverfahren wechseln – bevor der Gerichtsvollzieher klingelt.