Finanzieller Abgrund: Von 4,5 auf fast 12 Milliarden Euro
Im Kern des Konflikts stand die Frage, wer für die gewaltigen Kostensteigerungen des Projekts aufkommen muss. Ursprünglich war im Finanzierungsvertrag von 2009 ein Rahmen von rund 4,5 Milliarden Euro vereinbart, an dem sich das Land, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Regionalverband und der Flughafen beteiligten. Angesichts von prognostizierten Gesamtkosten von circa 11,8 Milliarden Euro forderte die Bahn von ihren Partnern eine Zusage für weitere 4,7 Milliarden Euro.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage der Bahn jedoch abgewiesen. Die entscheidende Begründung: Der Vertrag begrenze die Zuschüsse der Projektpartner klar auf die vereinbarte Summe. Für darüberhinausgehende Kosten sei lediglich eine „Sprechklausel“ vereinbart worden – eine Verpflichtung zu Gesprächen, aber keine automatische Pflicht zur weiteren Finanzierung.
VGH bestätigt: Kein Anspruch auf Vertragsanpassung
Der 14. Senat des VGH, auch als Infrastruktursenat bekannt, bestätigte nun diese Sichtweise vollumfänglich. Die von der Bahn vorgebrachten Gründe für eine Berufung seien nicht stichhaltig. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des ersten Urteils.
Die Richter zerpflückten dabei ein zentrales Argument der Bahn: die angebliche Gefahr eines dauerhaften Projektstillstands, sollte sich das Land nicht beteiligen. Dem folgte der Senat nicht. Er führte aus, dass es der Bahn rechtlich freigestanden hätte, das Projekt nach Ausschöpfung der Mittel abzubrechen. In diesem Fall hätte sie als Vorhabensträgerin jedoch planungsrechtlich dazu verpflichtet werden können, den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen. „Die Möglichkeit, dass dauerhaft keine brauchbare Bahninfrastruktur in der Stuttgarter Innenstadt zur Verfügung gestanden hätte, habe deshalb nicht bestanden“, so das Gericht.
Faktisch, so die Analyse des Senats, sprachen erhebliche finanzielle Risiken gegen einen Abbruch durch die Bahn selbst – inklusive der Rückzahlung bereits erhaltener Fördergelder. Als Trägerin des Vorhabens sei sie originär für die Finanzierung verantwortlich.
Auch die von der Bahn angeführte Komplexität des Falles ließ der VGH nicht als Argument gelten. Der umfangreiche Schriftsatz des Verwaltungsgerichts mit beinahe 200 Seiten sei kein Beleg für eine besondere Schwierigkeit, sondern vielmehr für die „besondere Sorgfalt der Kammer“.
Mit diesem Beschluss steht fest: Die Deutsche Bahn AG bleibt auf den Milliarden-Mehrkosten für Stuttgart 21 sitzen und muss die Finanzierungslücke nun allein schließen.