Urteil ist jetzt rechtskräftig

Milliarden-Streit um Stuttgart 21 entschieden: Deutsche Bahn muss Mehrkosten alleine tragen

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die explodierenden Kosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat sein juristisches Ende gefunden. Die Deutsche Bahn AG ist mit dem Versuch, das Land Baden-Württemberg und seine Projektpartner an weiteren Milliardenkosten zu beteiligen, final gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim lehnte den Antrag der Bahn auf Zulassung der Berufung ab, wie in einem am 1. August 2025 bekannt gegebenen Beschluss mitgeteilt wurde. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 rechtskräftig.
Milliarden-Streit um Stuttgart 21 entschieden: Deutsche Bahn muss Mehrkosten alleine tragen
Milliarden-Streit um Stuttgart 21 entschieden: Deutsche Bahn muss Mehrkosten alleine tragen
Foto: Arnim Kilgus | 15. März 2024

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Finanzieller Abgrund: Von 4,5 auf fast 12 Milliarden Euro

Im Kern des Konflikts stand die Frage, wer für die gewaltigen Kostensteigerungen des Projekts aufkommen muss. Ursprünglich war im Finanzierungsvertrag von 2009 ein Rahmen von rund 4,5 Milliarden Euro vereinbart, an dem sich das Land, die Landeshauptstadt , der Regionalverband und der Flughafen beteiligten. Angesichts von prognostizierten Gesamtkosten von circa 11,8 Milliarden Euro forderte die von ihren Partnern eine Zusage für weitere 4,7 Milliarden Euro.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage der Bahn jedoch abgewiesen. Die entscheidende Begründung: Der Vertrag begrenze die Zuschüsse der Projektpartner klar auf die vereinbarte Summe. Für darüberhinausgehende Kosten sei lediglich eine „Sprechklausel“ vereinbart worden – eine Verpflichtung zu Gesprächen, aber keine automatische Pflicht zur weiteren Finanzierung.

VGH bestätigt: Kein Anspruch auf Vertragsanpassung

Der 14. Senat des VGH, auch als Infrastruktursenat bekannt, bestätigte nun diese Sichtweise vollumfänglich. Die von der Bahn vorgebrachten Gründe für eine Berufung seien nicht stichhaltig. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des ersten Urteils.

Die Richter zerpflückten dabei ein zentrales Argument der Bahn: die angebliche Gefahr eines dauerhaften Projektstillstands, sollte sich das Land nicht beteiligen. Dem folgte der Senat nicht. Er führte aus, dass es der Bahn rechtlich freigestanden hätte, das Projekt nach Ausschöpfung der Mittel abzubrechen. In diesem Fall hätte sie als Vorhabensträgerin jedoch planungsrechtlich dazu verpflichtet werden können, den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen. „Die Möglichkeit, dass dauerhaft keine brauchbare Bahninfrastruktur in der Stuttgarter Innenstadt zur Verfügung gestanden hätte, habe deshalb nicht bestanden“, so das Gericht.

Faktisch, so die Analyse des Senats, erhebliche finanzielle Risiken gegen einen Abbruch durch die Bahn selbst – inklusive der Rückzahlung bereits erhaltener Fördergelder. Als Trägerin des Vorhabens sei sie originär für die Finanzierung verantwortlich.

Auch die von der Bahn angeführte Komplexität des Falles ließ der VGH nicht als Argument gelten. Der umfangreiche Schriftsatz des Verwaltungsgerichts mit beinahe 200 Seiten sei kein Beleg für eine besondere Schwierigkeit, sondern vielmehr für die „besondere Sorgfalt der Kammer“.

Mit diesem Beschluss steht fest: Die Deutsche Bahn AG bleibt auf den Milliarden-Mehrkosten für Stuttgart 21 sitzen und muss die Finanzierungslücke nun allein schließen.

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