“Derzeit haben wir weltweit angespannte Zeiten. Die geopolitische Tektonik hat sich verschoben. Unsere Demokratie ist stark unter Druck. Die Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex. Für diese gewaltigen Herausforderungen müssen unsere Sicherheitsbehörden das nötige Rüstzeug haben”, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU) nach der Entscheidung. Man setze um, was im Sicherheitspaket des letzten Jahres angekündigt wurde – “mit Maß und Mitte”.
Funkzellen-Daten und private Videos im Visier
Doch was bedeutet das konkret für die Arbeit der Verfassungsschützer? Die neuen Werkzeuge sind durchaus scharf:
- Zugriff auf Funkzellen-Daten: Das Landesamt für Verfassungsschutz soll künftig bei Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten abfragen dürfen, die in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind. Das kann helfen, Bewegungen und Kontakte von Verdächtigen nachzuvollziehen.
- Anforderung von Videoaufnahmen: Auch private Videobetreiber (z.B. von Überwachungskameras an öffentlichen Orten oder Geschäften) könnten zur Herausgabe von Aufnahmen verpflichtet werden.
Diese zusätzlichen Befugnisse sollen es dem Verfassungsschutz ermöglichen, “Kontaktnetzwerke leichter aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten”, heißt es aus dem Innenministerium. Der Fokus liegt dabei klar auf der Bekämpfung des Islamismus.
Bevor das Gesetz endgültig in Kraft tritt, steht nun das Anhörungsverfahren an, bei dem Verbände und Experten Stellung nehmen können. Doch der politische Wille für mehr “Rüstzeug” im Kampf gegen Extremisten scheint im Ländle klar definiert.