Irreführende Werbung? Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen Trade Republic eingereicht. Der Vorwurf: Die Werbung für das Girokonto sei irreführend, weil wichtige Informationen nicht ausreichend kommuniziert würden. Besonders problematisch sei die Behauptung, Kundeneinlagen seien mit bis zu 100.000 Euro pro Konto geschützt. Tatsächlich werde ein Teil der Gelder in Geldmarktfonds investiert – und unterliege somit nicht der Einlagensicherung.
„Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er warnt: „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“
Zinsen doch nicht „unbegrenzt“?
Ein weiteres Problem sehen die Verbraucherschützer in der Zinspolitik des Unternehmens. Beworben wurde ein Zinssatz von 3,00 Prozent, doch dieser ist variabel und orientiert sich am EZB-Leitzins. Nach einer Zinssenkung wurde er bereits auf 2,75 Prozent reduziert. „Dass Trade Republic die Veränderlichkeit der Zinsen und die fehlende Einlagensicherung in der Werbung nicht deutlich macht, ist geschäftspolitisches Kalkül“, so Nauhauser weiter.
Klage vor Gericht – wie geht es weiter?
Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Trade Republic abgemahnt und gefordert, die Werbung anzupassen. Doch das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Deshalb reichten die Verbraucherschützer am 7. Februar Klage beim Landgericht Berlin II ein. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Trade Republic betreut nach eigenen Angaben rund acht Millionen Kunden und verwaltet Vermögen in Milliardenhöhe. Das Unternehmen betont, dass die Verteilung der Kundeneinlagen auf Partnerbanken und Geldmarktfonds transparent sei. Diese Informationen seien bereits seit Mai 2024 in der App einsehbar.
Ob das Gericht die Praxis des Neobrokers als irreführend bewertet, bleibt abzuwarten. Für Kunden könnte das Urteil weitreichende Folgen haben.