Vermietern drohen nun weiterhin klare Regeln

Keine Chance für Mieterhöhungen über zehn Prozent: Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Keine Chance für Mieterhöhungen über zehn Prozent: Bundesverfassungsgericht weist Klage ab
Foto: Gerichtsgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse abgewiesen. Eine Vermieterin aus Berlin hatte gegen die bundesweite Regelung und eine Verordnung des Berliner Senats geklagt. Die Richter sahen jedoch keine Verletzung von Grundrechten. Die Mietpreisbremse soll überteuerte Mieten in angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Die Entscheidung stärkt die Position von Mietern in stark nachgefragten Regionen.

Karlsruhe bestätigt Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Klage gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse zurückgewiesen. Eine Vermieterin aus Berlin war vor Gericht gezogen, um die Mietenbegrenzung zu kippen. Sie hatte argumentiert, die Regelung verletze ihre Grundrechte. Die Karlsruher Richter sahen das anders.

Die Mietpreisbremse, die 2015 ins Gesetzbuch eingeführt wurde, erlaubt es Landesregierungen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten zu deckeln. Bei Neuvermietung darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies gilt für maximal fünf Jahre.

Berlins gesamtes Stadtgebiet war 2020 für diesen Zeitraum als angespannt eingestuft worden. Die Verlängerung der Regelung hatte das Gericht nun als verfassungsgemäß bestätigt. Die Einschränkungen seien verhältnismäßig und würden legitime Ziele verfolgen, so die Richter. Vor allem die Verhinderung der Ausnutzung von Wohnungsmangel sei ein wichtiger Gesichtspunkt. Die Interessen der Vermieter müssen demnach hinter den berechtigten Interessen der Wohnungssuchenden und Gemeinwohlbelangen zurückstehen.

Die Beschränkung der Miethöhe stellt nach Ansicht des Gerichts keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2026 – 1 BvR 183/25) sorgt für Klarheit auf dem Wohnungsmarkt und stärkt Mieter in angespannten Regionen.