Gefahrgut-LKW ohne Sicherheitsvorkehrungen

Karlsruhe: Verkehrskontrolle auf A5 endet mit sofortigem Fahrverbot

Eine routinemäßige Verkehrskontrolle auf der Bundesautobahn 5 bei Bruchsal nahm für einen LKW-Fahrer ein abruptes Ende. Beamte der Verkehrspolizei Karlsruhe deckten gravierende Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften und Ladungssicherung auf, die eine Weiterfahrt unmöglich machten.
Foto: Polizei BW

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Am Mittwochmorgen ereignete sich auf der Bundesautobahn 5 nahe Bruchsal ein Vorfall, der die Relevanz strenger Verkehrskontrollen unterstreicht. Polizisten der Verkehrspolizei zogen einen Lastkraftwagen aus dem , dessen Ladung und Sicherung erhebliche Sicherheitsrisiken darstellten. Der LKW war in Fahrtrichtung Süden unterwegs, als er gegen 11:10 Uhr für eine routinemäßige Kontrolle angehalten wurde.

Umfassende Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften

Die Überprüfung des Fahrzeugs offenbarte eine Kette von Verstößen, die eine ernsthafte Gefahr bargen. Der Kraftfahrer hatte gefährliche Güter an Bord – konkret etwa 3000 Liter einer ätzenden Flüssigkeit – ohne jegliche Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Fahrzeug wies keine Kennzeichnung als Gefahrguttransport auf, und der Fahrer konnte weder die erforderlichen Transportpapiere noch die vorgeschriebenen Schulungsbescheinigungen vorlegen. Die Gefahrgüter selbst waren nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Zusätzlich fehlte die vorgeschriebene Zusatzausstattung, und die Ladungssicherung wurde als „völlig unzureichend“ eingestuft.

Sofortige Fahrtuntersagung und rechtliche Konsequenzen

Angesichts der schwerwiegenden Mängel untersagten die Beamten dem LKW-Fahrer umgehend die Weiterfahrt. Der Transport konnte erst am Folgetag mit einem Ersatzfahrzeug fortgesetzt werden, nachdem alle notwendigen Sicherheitsauflagen erfüllt waren. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeld im dreistelligen Bereich verhängt. Die verantwortliche Firma erwartet mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

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