BGH: Haftbeschwerde zurückgewiesen

Karlsruhe: BGH verweigert Haftbeschwerde im Nord-Stream-Fall

Karlsruhe: BGH verweigert Haftbeschwerde im Nord-Stream-Fall
Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Nord-Stream-Fall zurückgewiesen. Der Beschuldigte sitzt seit Ende November 2025 in Deutschland in Haft, ausgeliefert durch Italien. Der Senat hob den dringenden Tatverdacht sowie die Fluchtgefahr hervor und betonte, dass diese Straftaten die innere Sicherheit der Republik berühren. Die Haftvoraussetzungen würden daher erneut geprüft.

Neueste Entwicklung im Nord-Stream-Fall

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall der Nord-Stream-Sprengstoffanschläge zurückgewiesen. Der Beschuldigte sitzt seit Ende November 2025 in Deutschland in Haft, ausgeliefert durch Italien. Im Haftbefehl wird ihm verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht an der Sprengung beteiligt gewesen sein, so der Haftbefehl. Die Kammer sah den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr als gegeben. Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gelte in geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht berufen, da die Pipelines zivile Objekte seien. Der Generalbundesanwalt ist für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen könnte.

Ein wichtiger Schritt.

Die Entscheidung zeigt, wie eng Sicherheitspolitik und Rechtswege verknüpft sind. Sie wirkt sich auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden in sensiblen Infrastruktur-Fällen aus.

Sicherheitspolitische Auswirkungen

Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig rechtsstaatliche Verfahren beim Umgang mit Angriffen auf kritische Infrastruktur sind. Sie zeige, dass solche Taten hart verfolgt würden, auch in Debatten über Sicherheit und Politik. Die Zusammenarbeit mit Italien und die Rolle des Generalbundesanwalts bleiben zentrale Elemente der Verfolgung.

Im Tagesverlauf betonten Experten, dass die Entscheidung eine klare Botschaft an Täter und Unterstützer sende und die innere Sicherheit der Republik schütze.



Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt