Keine Geld-Garantie für Strompreis
Deutschlands energieintensive Industrie hofft auf Entlastung beim Strompreis. Doch das Bundeswirtschaftsministerium macht die Auszahlung der versprochenen Subventionen an eine Bedingung: Es muss Geld da sein. Aus der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ zum Industriestrompreis geht hervor, dass die staatlich subventionierten Strompreise proportional gekürzt werden könnten, wenn die rechnerischen Ansprüche die Haushaltsmittel übersteigen.
Die Gewährung der Beihilfe steht somit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit „der erforderlichen Haushaltsmittel im jeweiligen Auszahlungsjahr“. Steht nicht genug Geld im Topf, werden die Beihilfen „quotal gekürzt“, heißt es in dem Papier. Ein fester Anspruch auf die Hilfen, die rund 10.000 Unternehmen zugutekommen sollen, besteht damit nicht.
Ermessen der Behörde
Die Entscheidung über die Auszahlung liegt im „pflichtgemäßen Ermessen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Der angestrebte Zielpreis liegt bei fünf Cent je Kilowattstunde. Der Staat soll die Differenz zum aktuellen Großhandelspreis ausgleichen, allerdings nur für 50 Prozent der Strommenge mit einer Preisgrenze von fünf Cent.
Zusätzlich müssen die Unternehmen die Hälfte der erhaltenen Beihilfe in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse investieren. Die genauen Details hierzu sind ebenfalls in der Richtlinie festgehalten, die in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll und dann in Kraft tritt.


