Abschiebungen nehmen zu
Die EU hat im vergangenen Jahr deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt als in den Jahren zuvor. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (Österreich) spricht von einer Quote von 28 Prozent im Jahr 2025. Das sei der höchste Wert in diesem Jahrzehnt. Laut Brunner waren im vergangenen Jahr mehr als 491.000 Personen ausreisepflichtig, davon wurden rund 135.000 zurückgeführt. Dies sei unter anderem auf das konsequentere Vorgehen der Mitgliedstaaten, aber auch auf mehr Stabilität in einigen Herkunftsländern und ein verbessertes Informationssystem zurückzuführen.
Ursachen und Kritik
Die Rückführungsquoten stiegen in den vergangenen fünf Jahren ohnehin tendenziell. 2020 schafften es die EU-Staaten, jeden fünften Ausreisepflichtigen abzuschieben. Zwei Jahre später sank die Quote jedoch auf 16 Prozent. Im vergangenen Jahr lag die Rückführungsquote laut Brunner bei 24 Prozent, mit 112.040 abgeschobenen Personen.
Dennoch zeigt sich Brunner nicht zufrieden. „Die höhere Zahl an Rückführungen im vergangenen Jahr kann uns nicht zufriedenstellen. Die alten Regeln zur Rückführung illegaler Migranten in der EU funktionieren einfach nicht gut genug“, erklärte er.
Neue Verordnung im Anmarsch
Deshalb sei die zügige Verabschiedung der neuen Rückführungsverordnung umso wichtiger, so der Kommissar. Diese wurde bereits im März des vergangenen Jahres der EU-Kommission zur Abstimmung vorgelegt. Die neue Verordnung soll strengere Regeln für Straftäter, klare Pflichten für Personen mit Abschiebebescheid und eine effizientere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten schaffen.
Druck auf Herkunftsländer
Brunner forderte zudem mehr Konsequenz von den Herkunftsländern der Migranten. Sie müssten ihre Staatsbürger zurücknehmen. Visapolitik, Handel und Entwicklungsgelder sollen künftig stärker mit der Zusammenarbeit beim Thema Migration verknüpft werden. Das Ziel sei ein Rückführungssystem, das Entscheidungen nicht nur treffe, sondern auch fair, rechtsstaatlich und konsequent durchsetze.
Konkrete Maßnahmen geplant
Die neue Verordnung sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber aktiv an ihrer Rückführung mitwirken müssen. Dazu gehört die Offenlegung der wahren Identität. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen wie Leistungskürzungen oder langfristigen Wiedereinreisesperren rechnen. Abgelehnte Asylbewerber könnten in Einrichtungen außerhalb der EU – sogenannte „return hubs“ – untergebracht werden, bis ihre Abschiebung möglich ist. Minderjährige und Familien mit Kindern sind davon ausgenommen. Die Einhaltung der Menschenrechtsstandards soll dabei gewährleistet und überwacht werden.
Zudem sollen abgelehnte Asylentscheidungen im Schengen-Informationssystem eingespeist werden, um eine mehrfache Antragstellung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu verhindern. Für als Sicherheitsrisiko eingestufte Personen sollen strengere Regeln gelten, etwa bei der Inhaftierung.

