Eine Stiftung für den Frieden
Der Kompromiss sieht vor, dass sämtliche strittigen Kunstgegenstände in die gemeinnützige Stiftung eingebracht werden. Diese wird künftig von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und dem DHM betreut – also jenen Einrichtungen, die diese Werke bereits bislang pflegten. Der Clou: Die Stiftung sorgt für dauerhafte Rechtssicherheit und beendet alle noch offenen Ansprüche des Hauses Hohenzollern.
Kulturstaatsminister lobt historischen Kompromiss
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer sprach von einem „historischen Erfolg“ und betonte die Bedeutung für die Kulturnation Deutschland: „Zahllose Kunstgegenstände, die für die Geschichte Brandenburgs, Preußens und Deutschlands von hoher Bedeutung sind, bleiben der Öffentlichkeit erhalten.“
Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle nannte die Einigung eine „kluge Lösung“, die statt auf jahrelange Prozesse auf Kooperation setzt: „Entscheidend ist nicht, wem die Objekte gehören – sondern was mit ihnen geschieht.“
Auch Berlins Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson sprach von einem Meilenstein: „Die Geschichte unserer Stadt bleibt durch diese Objekte für kommende Generationen erlebbar.“
Einigung auch mit dem Haus Hohenzollern
Georg Friedrich Prinz von Preußen äußerte sich zufrieden über die erzielte Lösung: „Es war immer mein Ziel, unser gemeinsames Kulturerbe öffentlich zugänglich zu machen.“
Bereits im Oktober 2024 hatten intensive Gespräche zwischen dem Prinzen und Vertretern von Bund und Ländern stattgefunden. Noch vor Beginn der Gespräche hatte das Haus Hohenzollern alle laufenden Klagen zurückgezogen.
Stiftung mit klarer Struktur
Der Vorstand der neuen Stiftung besteht aus den Spitzen von SPK, SPSG und DHM – alle agieren ehrenamtlich. Der Stiftungsrat wird von sechs Vertretern der öffentlichen Hand und drei Vertretern der Hohenzollern gestellt. Entscheidungen können nur gemeinsam mit der Mehrheit der öffentlichen Hand getroffen werden. Die Stiftung selbst unterliegt der Aufsicht des Landes Brandenburg.
Ihr Vermögen: Die Kunstgegenstände selbst sowie eine Liquiditätsreserve von 20.000 Euro, gestiftet von der öffentlichen Hand.
Im Falle einer Auflösung geht der gesamte Bestand an die drei Kultureinrichtungen über.
Die offiziellen Dokumente zur „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ sind hier abrufbar: kulturstaatsminister.de/dokumente-zur-stiftung-hohenzollernscher-kunstbesitz