Ministerium will Nutzung deutlich einschränken

Handyverbot an Grundschulen? Baden-Württemberg plant neue Regeln für Schüler-Handys

Smartphones im Ranzen, Kopfhörer in den Ohren, der Blick ständig aufs Display: An vielen Schulen gehört das längst zum Alltag. Doch damit könnte in Baden-Württemberg bald Schluss sein. Das Kultusministerium will die private Nutzung von digitalen Geräten auf dem Schulgelände deutlich einschränken – vor allem in Grundschulen. Eine geplante Änderung des Schulgesetzes soll es ermöglichen, dass Schulen künftig wesentlich strengere Regeln durchsetzen können, um die ständige Ablenkung durch Handys, Tablets und Smartwatches aus dem Unterricht zu verbannen.

  • Geplante Schulgesetzänderung in Baden-Württemberg
  • Schulen müssen künftig Handyregeln aufstellen
  • In Grundschulen soll Nutzung fast vollständig verboten werden
  • Regeln gelten für Smartphones, Tablets, Smartwatches und Co.
  • Inkrafttreten voraussichtlich Ende 2025

Handyverbot an Grundschulen? Baden-Württemberg plant neue Regeln für Schüler-Handys
Handyverbot an Grundschulen? Baden-Württemberg plant neue Regeln für Schüler-Handys
Bild: insidebw.de / AI

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Studien zeigen negative Auswirkungen auf Lernen

Die Begründung ist deutlich: Studien und Erfahrungen aus den Schulen zeigen, dass ungeregelte Smartphone-Nutzung das Lernen behindert, die Konzentration senkt und das soziale Miteinander stört. Lehrkräfte berichten von Schülern, die selbst in Pausen kaum noch miteinander sprechen, weil alle nur noch auf ihre Displays starren. Immer öfter kommt es außerdem zu Cybermobbing und Konflikten über Chatgruppen. Für das Kultusministerium ist klar: So kann es nicht weitergehen.

Besonders Grundschulen sollen strenge Regeln bekommen

Mit der neuen Regelung im Schulgesetz sollen Schulen verpflichtet werden, verbindliche Vorgaben zur Nutzung privater Geräte zu machen. Ein völliger Verzicht auf Regeln – wie bisher an manchen Schulen üblich – wird künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Schulen müssen selbst festlegen, in welchem Rahmen private Geräte überhaupt genutzt werden dürfen. Dabei sollen die Vorgaben „alters- und entwicklungsangemessen“ sein. Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Während in weiterführenden Schulen oder beruflichen Schulen moderate Lockerungen möglich sein sollen, sieht das Ministerium für Grundschulen ein fast vollständiges Nutzungsverbot vor. Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa aus medizinischen Gründen, sollen dort Smartphones überhaupt mitgebracht werden dürfen.

Klare Konsequenzen bei Regelverstößen

Ein komplettes Mitbringverbot ist rechtlich nicht zulässig, weil es zu stark in den privaten Bereich eingreifen würde. Doch die Nutzung kann für den gesamten Schultag untersagt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Lehrkräfte dürfen Handys einziehen, im Wiederholungsfall sogar nur an die Eltern zurückgeben. Auch schulrechtliche Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz sind möglich.

Schulen müssen Regeln bis 2026 beschlossen haben

Die geplante Gesetzesänderung soll voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten. Schon im kommenden Schuljahr 2025/26 sollen die Schulen beginnen, ihre eigenen Nutzungsordnungen zu entwickeln und sie über die Schulkonferenzen zu beschließen. Spätestens zum Start des Schuljahres 2026/27 soll jede im Land verbindliche Regeln zur privaten Handynutzung haben. Das Kultusministerium will die Schulen dabei mit Präsentationen, Mustertexten, Schaubildern, Praxisbeispielen und Beratungsangeboten unterstützen.

Ziel: Medienbildung ohne Dauer-Online-Modus

Mit der Schulgesetzänderung will Baden-Württemberg vor allem eines erreichen: Kinder sollen den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten lernen – aber nicht im Dauer-Online-Modus leben. Medienbildung ja, Smartphone-Dauerbetrieb nein. Und besonders für Grundschulen könnte das am Ende heißen: Handys bleiben künftig komplett draußen.

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