Betroffene Produkte im Detail
Der Rückruf betrifft das „Alnatura Käse Gebäck Gouda“ in der 80-Gramm-Packung sowie das „24/7 BIO Ziegenkäse Gebäck“ in der 100-Gramm-Packung. Beide Produkte tragen das Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 15. Februar 2025 und dem 15. Mai 2025 (Gouda) bzw. 23. April 2025 (Ziegenkäse). Diese Artikel wurden über Alnatura-Märkte und weitere Handelsketten in mehreren Bundesländern verkauft, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und viele mehr.
Gesundheitsgefahr durch mögliche Metallfremdkörper
Metallfremdkörper in Lebensmitteln können erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen, wenn sie unbemerkt verzehrt werden. Daher ruft Alnatura dringend dazu auf, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Verbraucher, die eine Packung mit den genannten Haltbarkeitsdaten besitzen, sollten diese umgehend zurückgeben.
Rückgabe und Erstattung
Kunden in den betroffenen Bundesländern, darunter auch Baden-Württemberg, können die Produkte in die jeweiligen Verkaufsstellen zurückbringen, in denen sie gekauft wurden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr entstehen.
Weitere Informationen und betroffene Regionen
Neben Baden-Württemberg sind zahlreiche weitere Bundesländer betroffen, darunter Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für weitere Fragen oder Details steht der Kundenservice von Alnatura zur Verfügung, dessen Kontaktdaten auf der Alnatura-Homepage zu finden sind.
Diese Rückrufaktion zeigt erneut, wie wichtig es ist, beim Kauf und Konsum von Lebensmitteln aufmerksam zu sein. Verbraucher sollten die betroffenen Produkte umgehend überprüfen und bei Bedarf zurückgeben, um mögliche Gesundheitsrisiken zu vermeiden.