Ein plötzliches Auftauchen dieser Tiere kann für Autofahrereine enorme Herausforderung darstellen. Vorausschauendes Fahren, angepasstes Tempo und eine hohe Aufmerksamkeit sind deshalb unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Doch was, wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß kommt? Wie sollte man sich in einer solchen Situation richtig verhalten, und welche Versicherungen decken die entstandenen Schäden ab?
Wildunfall – Was tun nach dem Zusammenstoß?
Auch bei größter Vorsicht kann es passieren: Ein Wildtier springt plötzlich auf die Straße, und ein Zusammenstoß ist unvermeidbar. In solchen Momenten ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die HUK-COBURG rät: Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Dann ist es wichtig, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern, um weitere Unfälle zu verhindern. Anschließend muss die Polizei informiert werden, denn in den meisten Bundesländern ist dies bei Wildunfällen gesetzlich vorgeschrieben. Die Beamten informieren den zuständigen Jagdpächter und dokumentieren den Vorfall. Sie stellen auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, die für die Schadensregulierung durch die Versicherung notwendig ist. In den meisten Fällen übersteigen die Reparaturkosten die 1.000-Euro-Grenze, und laut HUK-COBURG liegt der durchschnittliche Schaden bei Wildunfällen bei etwa 3.300 Euro.
Welche Versicherung greift bei Wildunfällen?
Das Risiko eines Wildunfalls ist in Deutschland keineswegs gering. Laut dem Deutschen Jagdverband kommt es jährlich zu mehr als 200.000 Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren. Für Autofahrerstellt sich daher die Frage, welcher Versicherungsschutz im Falle eines solchen Unfalls greift. Generell ist die Teilkasko-Versicherung zuständig, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kommt. Diese Versicherung deckt die Kosten für die Schäden, die am Fahrzeug entstehen. Wichtig zu wissen ist, dass ein solcher Schaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Versicherung beeinflusst, auch wenn diese ebenfalls eine Teilkasko-Leistung umfasst.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es nicht zu einer direkten Kollision mit einem Wildtier kommt, sondern der Fahrer oder die Fahrerin aus Schreck das Lenkrad verreißt. In solchen Fällen kann es zu erheblichen Schäden am Fahrzeug kommen, obwohl kein direkter Kontakt mit dem Tier stattgefunden hat. Ein weiteres Szenario ist, dass der Fahrer bewusst ausweicht, um einen Zusammenstoß mit dem Wild zu vermeiden, was zu einem Unfall führen kann. Auch in diesen Fällen greift die Teilkasko-Versicherung, allerdings muss nachgewiesen werden, dass der Zusammenstoß mit einem größeren Wildtier wie einem Hirsch oder Wildschwein vermieden wurde. Zudem ist es wichtig, dass ein Zeuge den Vorfall bestätigen kann, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ausweichmanöver und Versicherungsschutz
In vielen Fällen ist die Reaktion von Autofahrerauf plötzlich auftauchende Wildtiere instinktiv: Sie weichen aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Doch nicht immer geht dieses Manöver gut aus. Was passiert, wenn das Fahrzeug bei einem solchen Ausweichmanöver beschädigt wird? Die HUK-COBURG erklärt, dass die Vollkasko-Versicherung in der Regel die Schäden übernimmt, die durch ein solches Manöver entstehen – vorausgesetzt, es liegt ein plausibler Grund vor, wie das Ausweichen vor einem großen Wildtier. Auch hier ist es ratsam, Zeugen zu haben, die den Vorfall bestätigen können, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Ein Herbstspaziergang durch die Natur kann ein Genuss sein, doch auf der Straße lauern Gefahren. Wer sich der Unfallgefahr bewusst ist und vorausschauend fährt, kann das Risiko minimieren und unbeschadet durch die dunkle Jahreszeit kommen.