Reform im Zeitdruck
Das Wirtschaftsministerium gibt sich gelassen: Man setze auf die Einhaltung des engen Zeitrahmens bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). „Wir sehen das Interesse, wir sehen auch die Problematik, dass wir das schnell machen müssen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag. Das Gesetz müsse laut Plan bis spätestens 1. Juli 2026 in Kraft treten. Sonst greift in Städten mit über 100.000 Einwohnern die bisherige Regel: Neue Heizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben werden – eine Vorgabe, die schon unter dem damaligen Minister Robert Habeck für heftige Debatten und den Vorwurf des „Heizungsverbots“ sorgte.
Experten warnen bereits, dass das parlamentarische Verfahren zu langwierig sein könnte, um die Reform bis zum Stichtag abzuschließen. Insbesondere die SPD soll sich laut Informationen der dts Nachrichtenagentur gegen eine Abschaffung der umstrittenen 65-Prozent-Klausel sperren.
Eine Nachfrage nach der Möglichkeit eines Anwendungserlasses für den Fall, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ließ das Ministerium unbeantwortet. Man setze auf einen Gesetzesentwurf, der das parlamentarische Verfahren durchlaufe und die Fraktionen einbeziehe, so die Sprecherin.


