GdP fordert längere Speicherfrist

GdP: Dreimonatige IP-Adressenspeicherung reicht nicht aus

Foto: Zwei Männer surfen im Internet (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung, hält die Frist jedoch für zu kurz. Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, betont die Komplexität und Dauer von Ermittlungen.

GdP begrüßt Gesetzentwurf, fordert längere Speicherfrist

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung begrüßt, hält die Frist jedoch für zu kurz. „Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Roßkopf verweist auf die lange Dauer von Ermittlungen. „Eventuelle Ermittlungen in diesem Bereich sind oft komplex und auch international. Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit.“

SPD-Bundestagsfraktion fordert schnelle Umsetzung

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hält die Umsetzung des Plans derweil für längst überfällig. „Ich begrüße den Entwurf für die Einführung einer IP-Adressenspeicherung aus dem Hause von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich. Die Sicherheitsbehörden sind auf das entsprechende Instrument dringend angewiesen“, sagte Wiese der Mediengruppe Bayern. Es sei ein „sehr wichtiges Signal“, dass man diese wichtige Einigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch im ersten Regierungsjahr umsetzen werde. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses wichtige Instrument zur Verbrechensbekämpfung jahrelang aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen verhindert worden ist. Damit konnten viele Täter nicht ermittelt werden.“