Tatverdächtiger nach Haftrichterentscheid in Untersuchungshaft

Festnahme in Stuttgart-Zuffenhausen: Mann greift Polizisten an und versucht Dienstwaffe zu rauben

Ein Polizeifahrzeug der deutschen Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht, aufgenommen von vorne bei Abenddämmerung. Im Fahrzeug sind zwei Polizisten erkennbar, während ein leuchtendes Display mit der Schrift "POLIZEI" hinter der Windschutzscheibe sichtbar ist.
Foto: Foto: Polizei BW

Am Freitagabend (4. Juli 2025) kam es in Stuttgart-Zuffenhausen zu einem gefährlichen Zwischenfall bei einer Polizeikontrolle: Ein 33-jähriger Mann wurde festgenommen, nachdem er sich mit einem offenbar gefälschten Ausweis auswies, flüchtete und bei der anschließenden Festnahme versuchte, einem Polizeibeamten die Dienstwaffe zu entreißen.

Kontrolle in der Burgunderstraße eskaliert

Gegen 19.35 Uhr kontrollierten Beamte den Mann in der Burgunderstraße. Der Tatverdächtige legte einen mutmaßlich gefälschten Ausweis vor. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Einsatzkräfte zudem Heroin und mutmaßlich gestohlenes Parfum.

Als die Beamten ihn festnehmen wollten, flüchtete der Mann zunächst, konnte jedoch kurz darauf eingeholt werden. Dabei leistete er erheblichen Widerstand und versuchte, die Dienstwaffe eines Beamten aus dem Holster zu reißen. Nur durch das schnelle Eingreifen weiterer Polizeikräfte und den Einsatz eines Schlagstocks konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden.

Verletzungen bei Polizei und Tatverdächtigem

Ein Polizeibeamter erlitt bei dem Einsatz leichte Verletzungen und musste seinen Dienst vorzeitig beenden. Auch der 33-Jährige wurde verletzt und vor Ort medizinisch versorgt.

Haftbefehl erlassen

Der Mann mit indischer Staatsangehörigkeit wurde am Samstag (5. Juli 2025) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und wies den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, versuchtem Raub der Dienstwaffe, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.

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