Der bloße Kontrollverlust über Daten reicht laut BGH bereits aus, um immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO geltend zu machen – eine bahnbrechende Entscheidung, die die bisherigen Anforderungen stark vereinfacht. Was das für Verbraucher und die digitale Welt bedeutet, erfahren Sie hier.
Schadensersatz schon bei Kontrollverlust
Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten allein genügt, um Anspruch auf Schadensersatz zu erheben. Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL erklärte: „Nun herrscht endlich Rechtssicherheit und es wird für Millionen Betroffene leichter, immateriellen Schadensersatz zu erlangen!“
Besonders bemerkenswert: Für den bloßen Kontrollverlust sieht der BGH bereits Summen ab 100 Euro als gerechtfertigt an. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Verbraucher und setzt klare Signale an Unternehmen, den Datenschutz ernster zu nehmen.
Höhere Summen bei zusätzlichen Nachweisen
Das Urteil geht noch weiter: Sollten Betroffene nachweisen können, dass sie durch den Datenverlust etwa Ängste oder andere Beeinträchtigungen erlitten haben, kann der Schadensersatz deutlich höher ausfallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor betont, dass Datenverluste genauso schwerwiegend wie körperliche Schäden sein können. Die Entscheidung des BGH reiht sich nahtlos in diese Linie ein.
Auch potenzielle zukünftige Schäden wie der Missbrauch von Daten im Darknet – etwa für Phishing oder andere kriminelle Handlungen – wurden vom Gericht berücksichtigt. Hier könnte die Haftung Facebooks ebenfalls greifen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Betroffene Facebook-Nutzer dürfen aufatmen: Das Urteil erleichtert nicht nur die Geltendmachung von Ansprüchen, sondern könnte auch zu einem Umdenken bei Unternehmen führen. Datenschutz wird immer mehr zu einem zentralen Thema, und der Druck auf Datenriesen wie Facebook wächst.
WBS.LEGAL vertritt aktuell rund 70.000 Facebook-Nutzer und hat bereits 4.300 Klagen eingereicht. Rechtsanwalt Solmecke betonte: „Dieses Urteil wird viel Druck ausüben, den Datenschutz zukünftig noch ernster zu nehmen.“
Ein Weckruf für die digitale Welt
Das Urteil des BGH ist ein deutliches Zeichen: Datenschutz ist keine Option, sondern Pflicht. Für Betroffene des Facebook-Datenlecks bedeutet es eine Erleichterung, für Unternehmen einen Weckruf. Die vollständigen Urteilsgründe werden weitere Einblicke in die Schadensersatzberechnung liefern – und könnten wegweisend für ähnliche Fälle sein.