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DGB: Gesetz reguliert nicht Tarife

DGB verteidigt Tariftreuegesetz gegen Arbeitgeberkritik in Berlin

Yasmin Fahimi (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, weist die Kritik von Arbeitgeberverbänden am geplanten Tariftreuegesetz entschieden zurück. Insbesondere die Vorwürfe der Bürokratie und des Eingriffs in die Tarifautonomie wurden von ihr kommentiert und entkräftet.

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat die Kritik der Arbeitgeberverbände bezüglich des geplanten Tariftreuegesetzes zurückgewiesen. Arbeitgebervertreter hatten argumentiert, das Gesetz sei zu bürokratisch und stelle einen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Fahimi bezeichnete dies als „die alte Leier der Arbeitgeber“. Sie betonte, dass der DGB ebenfalls für Entbürokratisierung sei, doch die Gesellschaft brauche „ordentliche Regeln“. Sie stellte klar: „Das Tariftreuegesetz ist kein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern der Staat unterstützt damit dieses Prinzip.“

Fahimi erklärte weiter, dass der Staat, wenn er Aufträge an den billigsten Anbieter vergebe, ein wichtiges Prinzip gesellschaftlicher Ordnung untergrabe. „Der Staat sollte für fairen Wettbewerb stehen und das bedeutet eben auch faire Löhne“, so die DGB-Chefin. Dies sei entscheidend, um soziale Standards und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Das Bundeskabinett hatte das Bundestariftreuegesetz bereits im August beschlossen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren will der DGB nun genau darauf achten, dass auch hohe Schwellenwerte für Direktaufträge im Vergaberecht der Tariftreue unterliegen. Fahimi warnte zudem: „Wir brauchen aber auch ein gerechtes Vergabebeschleunigungsgesetz, sonst hebelt man die Tariftreue wieder aus.“ Sie übte auch Kritik an den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schwellenwerten. Der bisherige Entwurf sieht für Vergaben auf Bundesebene einen Schwellenwert von 50.000 Euro vor. Der DGB hätte sich hier „deutlich geringere Schwellenwerte“ gewünscht, um die Wirkung des Gesetzes zu verstärken.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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