Hoffnung für Gefangene
Das Auswärtige Amt äußert sich positiv zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela. Nach anfänglicher Zurückhaltung wird das vom venezolanischen Parlament einstimmig verabschiedete Amnestiegesetz als grundlegend positiv bewertet. Besonders die Aussicht auf die Freilassung hunderter politischer Gefangener wird als wichtiges Zeichen für eine mögliche Entspannung der Beziehungen gewertet.
Schon zuvor hatte die venezolanische Regierung begonnen, politische Häftlinge freizulassen. Diese Schritte seien nach Ansicht des Auswärtigen Amts ein Beleg dafür, dass Venezuela unter der amtierenden Präsidentin Delcy Rodriguez in der Lage sei, auf eine demokratische Zukunft hinzuarbeiten.
Umsetzung entscheidend
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung betont das Auswärtige Amt, dass die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes entscheidend sei. „Es kommt aber darauf an, wie dieses Gesetz, das erst mal beschlossen wurde, auch umgesetzt wird“, so ein Sprecher des Ministeriums. Die Freilassung der politischen Häftlinge müsse gewährleistet sein, um Fortschritte zu messen.
Das Gesetz könnte die Freilassung von Personen ermöglichen, gegen die seit 1999 Vorwürfe politischer Gegner erhoben wurden. Ausnahmen gelten für schwere Straftaten und Aufrufe zu Militäreinsätzen gegen das Land.
Demokratischer Übergang gefordert
Berlin sieht in dem Amnestiegesetz einen möglichen Baustein für den Weg zu „konstruktiveren Beziehungen“ mit Venezuela. Langfristig werde jedoch weiterhin ein „demokratischer Übergang“ angestrebt, betonte der Sprecher. Es bleibe das Ziel, dass die Menschen in Venezuela zukünftig die Möglichkeit erhalten, frei und demokratisch über ihre Regierung zu bestimmen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


