Wie erst jetzt bekannt wurde (Meldung vom 30.04.2025), entdeckte der Betreiber des Kernkraftwerks den Mangel bei einer wiederkehrenden Prüfung. Die Brandschutztür, die sich in einem begehbaren Kabelkanal befindet, wurde durch einen Endschalter blockiert. Dieser Schalter, der eigentlich nur zur Signalisierung dient, befand sich aus „bislang ungeklärter Ursache“ in einer falschen Position und verhinderte so das Schließen der Tür.
Keine Gefahr, geringe Bedeutung
Im Normalbetrieb ist diese spezielle Brandschutztür geöffnet. Ihre Funktion ist es, im Falle eines Brandes automatisch zuzufallen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Genau das wäre aufgrund der Blockade durch den falsch positionierten Schalterhebel nicht möglich gewesen.
Der Betreiber stufte das Ereignis umgehend in die niedrigste Meldekategorie N (Normalmeldung) ein. Auch auf der internationalen Bewertungsskala INES erhielt der Vorfall die Stufe 0, was bedeutet: „keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“.
Wichtig: „Die sonstigen vorhandenen Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung waren voll verfügbar“, heißt es in der offiziellen Bewertung. Es habe „keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt“ gegeben.
Problem schnell behoben
Der Betreiber hat nach eigenen Angaben die Position des Endschalters umgehend korrigiert. Eine erneute Prüfung der Brandschutztür sei danach erfolgreich verlaufen. Die Tür funktioniert nun wieder wie vorgesehen.
Das Kernkraftwerk Philippsburg befindet sich seit mehreren Jahren im Stilllegungsprozess. Die beiden Kühltürme wurden bereits 2020 gesprengt. Block 1, wo der Defekt auftrat, ist seit 2011 außer Betrieb, Block 2 seit Ende 2019.
Info: Meldepflichtige Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken werden nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) klassifiziert (Kategorien N, E, S) und zusätzlich auf der internationalen Skala INES (Stufen 0-7) bewertet, um ihre sicherheitstechnische Relevanz einzuordnen.