Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden bestand keine Gefahr für Mensch oder Umwelt. Der Vorfall wurde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) als Meldekategorie N (Normalmeldung) sowie mit der INES-Stufe 0 klassifiziert – also sicherheitstechnisch nicht relevant.
Klappe wurde ausgetauscht – keine sicherheitsrelevanten Komponenten betroffen
Die betroffene Brandschutzklappe befindet sich im Abluftkanal eines Raums im Schaltanlagengebäude. Infolge des bereits weit fortgeschrittenen Rückbaus befinden sich in dem betroffenen Raum keine kerntechnisch sicherheitsrelevanten Komponenten mehr.
Nach Angaben des Betreibers wurde der Antriebsmechanismus der Klappe ersetzt, woraufhin sie wieder ordnungsgemäß schloss. Der Raum ist laut Meldung zusätzlich durch feuerfeste Abluftkanäle sowie weitere Maßnahmen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung abgesichert.
Kategorie N: Bedeutung gering, aber meldepflichtig
Ereignisse der Meldekategorie N müssen den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden. Ziel ist es, auch geringfügige technische Abweichungen systematisch zu erfassen, um mögliche sicherheitsrelevante Schwächen frühzeitig erkennen zu können.
Das Ereignis wurde zusätzlich nach der internationalen Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der IAEO und OECD/NEA beurteilt. Die Einordnung in INES-Stufe 0 bedeutet: keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.