Klage abgewiesen

Bundesverfassungsgericht: Mieter profitieren von Mietpreisbremse

Bundesverfassungsgericht: Mieter profitieren von Mietpreisbremse
Foto: Wohnungen bei Anbruch der Dunkelheit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Vermieterin gegen die Mietpreisbremse abgewiesen. Die Karlsruher Richter sahen keine Verletzung von Grundrechten. Die Regelung diene legitimen Zielen und sei verhältnismäßig, um die Ausnutzung von Wohnungsmangel zu verhindern.

Karlsruhe sichert Mietpreisbremse ab

Die Mietpreisbremse bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage gegen die Verlängerung der Regelung abgewiesen.

Eine Vermieterin aus Berlin hatte sich gegen die Obergrenzen für Mieten bei Neuvermietungen zur Wehr gesetzt. Sie sah darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die Richter des Ersten Senats urteilten jedoch am Dienstag, dass weder die gesetzliche Regulierung noch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020 diese Rechte verletzten.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse erlaubt es Bundesländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Dort darf die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um zehn Prozent übersteigen. Da sich die Ausgangslage in vielen Ballungsräumen nicht verbessert hat, wurde die Regelung 2020 verlängert. Berlin hatte daraufhin sein gesamtes Stadtgebiet für fünf Jahre als angespannten Wohnungsmarkt deklariert.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Mietpreisbremse legitime Ziele verfolgt. Sie solle verhindern, dass Vermieter die angespannte Wohnungssituation ausnutzen. Dies sei ein verhältnismäßiger Eingriff in die Eigentumsfreiheit, so die Bundesverfassungsrichter. Die Interessen der Vermieter müssten hinter den berechtigten Interessen der Wohnungssuchenden und Gemeinwohlbelangen zurückstehen. Auch die Verlängerung der Regelung sei verfassungskonform, da die Erforderlichkeit regelmäßig überprüft werden müsse.