Mehr Wohnraum, schnellere Prozesse

Bundestag beschließt Bau-Turbo in Berlin

Der Bundestag hat den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen, um die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Mit der Neuregelung sollen Bauprozesse flexibilisiert und die Baugenehmigung vereinfacht werden. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung der Koalition, aber auch auf Kritik der Opposition.
Bundestag beschließt Bau-Turbo in Berlin
Bundestag beschließt Bau-Turbo in Berlin
Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der hat am Donnerstag den „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraum- sicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu, während die Opposition dagegen votierte. Ziel der Neuregelung ist es, die Wohnraumschaffung in Deutschland erheblich zu beschleunigen und flexibler zu gestalten.

Flexibilisierung des Bauplanungsrechts

Ein zentraler Bestandteil des „Bau-Turbos“ ist die Einführung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB). Dieser Paragraf erlaubt Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Kommunen, die diesen „Bau-Turbo“ anwenden, könnten zukünftig zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung genehmigen. Die bisher notwendigen Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen damit entfallen.

Eine weitere Anpassung betrifft Paragraf 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Diese ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung, auch über die ursprünglichen Vorgaben hinaus. Dies bedeutet, dass beispielsweise durch Aufstockungen, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum in ganzen Straßenzügen geschaffen werden kann.

Neubau auch im unbeplanten und Außenbereich

Der Beschluss sieht auch Erleichterungen für den Bau im unbeplanten Innenbereich vor. Dort soll es künftig möglich sein, neue Wohngebäude zu errichten, selbst wenn sie sich nicht nahtlos in den bestehenden Bebauungszusammenhang einfügen. Auch im Außenbereich soll die Schaffung von neuem Wohnraum vereinfacht werden. Um diese Maßnahmen zu unterstützen, sollen innovative Lärmschutzlösungen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen, indem in begründeten Fällen Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zugelassen werden. Zudem wird in zweiten Reihen sowie die Aufstockung von Supermarkt-Gebäuden ermöglicht.

Schutz von Mietern und kommunale Planungshoheit

Trotz der weitreichenden Änderungen bleibt der Schutz von Mietwohnungen vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen bestehen. Der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert, um Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die kommunale Planungshoheit wird durch die Neuregelungen gewahrt. Der „Bau-Turbo“ ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Kritik und Forderungen des Bundesrates

Der Bundesrat, der in der kommenden Woche über den Entwurf abstimmen soll, pocht auf die Einhaltung eines aus Gesundheitsschutzgründen gebotenen Lärmschutzniveaus. Zudem fordern die Länder einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich, angesichts der Systemrelevanz der und klimabedingter Umweltveränderungen.

Aus den Reihen der Opposition, insbesondere der Linken, kommt der Vorwurf, der „Bau-Turbo“ heize die Bodenspekulation an, anstatt günstigen Wohnraum zu schaffen. Kritisiert wird die „planlose Versiegelung von Äckern und Grüächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“. Auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit wird als problematisch eingestuft.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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