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Bürokratieabbau: Schluss mit Papierkram! BW kippt über 200 Unterschriften – das bedeutet es für Sie

Aktenberge und lästige Unterschriften auf Papier – damit soll in Baden-Württemberg bald Schluss sein! Der Ministerrat hat am Dienstag (20. Mai 2025) grünes Licht für einen zweiten Gesetzentwurf gegeben, der über 200 (!) Schriftformerfordernisse im Landesrecht überflüssig macht. Das Ziel: Wichtige Verwaltungsverfahren sollen endlich unbürokratisch und digital über die Bühne gehen. Eine echte Erleichterung für Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung selbst!
Bürokratieabbau: Schluss mit Papierkram! BW kippt über 200 Unterschriften – das bedeutet es für Sie
Bürokratieabbau: Schluss mit Papierkram! BW kippt über 200 Unterschriften – das bedeutet es für Sie
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

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Was bedeutet das konkret?

Stellen Sie sich vor: Kein lästiges Ausdrucken, Unterschreiben und Wiedereinscannen von Dokumenten mehr! Innenminister Thomas Strobl (CDU) bringt es auf den Punkt: „Die Pflicht, Schriftstücke, Verträge oder Urkunden auf Papier einzureichen, macht Verwaltungsverfahren langsam und träge. In den meisten Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift der Beteiligten erforderlich. Das bedeutet, ich muss Dokumente ausdrucken, unterschreiben und anschließend einscannen.“ Mit den neuen Regelungen soll das der Vergangenheit angehören. „Die vorgesehenen Gesetzesänderungen lassen das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift nun vollständig entfallen. Ein Antrag kann dann beispielsweise auch durch eine einfache E-Mail gestellt werden“, so Strobl weiter. Das sei „ein weiterer tatsächlicher Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung.

Großes Aufräumen bei den Vorschriften

Alle Ministerien haben dafür ihre jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften durchforstet. Das Ergebnis des „Normenscreenings“ ist beachtlich: Weit über 200 Schriftformerfordernisse wurden als verzichtbar identifiziert. Teils fallen sie komplett weg, teils wird künftig neben der Papierform auch eine einfache elektronische Erklärung, zum Beispiel per E-Mail, akzeptiert. Das Innenministerium wird nun zügig das entsprechende Gesetz und eine Verwaltungsvorschrift ausarbeiten.

Minister Strobl betonte die klare Linie der Landesregierung: „Es ist unser klares Ziel, den Menschen, und Kommunen möglichst viel Freiheit zu geben, unnötige Bürokratie abzubauen und Regelungen auf das Nötigste zu begrenzen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung schaffen wir nochmal spürbare Entlastung – bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau und zur Digitalisierung.“

Dieser Vorstoß ist Teil einer größeren Strategie, die Verwaltung im Land fit für die Zukunft zu machen und den Alltag der Menschen spürbar zu erleichtern. Details zu weiteren Maßnahmen finden Sie auch unter Digitalisierungsstrategie Baden-Württemberg.

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