Auszahlung wegen Christi Himmelfahrt vorgezogen
Die gute Nachricht: Das Bürgergeld für Juni 2025 wird bereits am Freitag, den 30. Mai 2025, überwiesen. Grund ist der Feiertag Christi Himmelfahrt am 29. Mai, gefolgt vom Samstag, 31. Mai, der kein Bankarbeitstag ist.
Die Regel ist klar: Das Jobcenter zahlt das Bürgergeld immer im Voraus, damit es pünktlich zum Monatsanfang auf dem Konto ist. Weil der 31. Mai diesmal auf einen Samstag fällt, erfolgt die Überweisung bereits einen Tag früher – am letzten regulären Bankarbeitstag des Monats, also am Freitag.
Laut Bundesagentur für Arbeit sollte der Betrag spätestens am Montag, den 2. Juni 2025, gutgeschrieben sein. Viele Banken buchen aber auch am Freitag selbst, sodass das Geld bereits vor dem Wochenende auf dem Konto sein könnte.
Was tun, wenn das Bürgergeld nicht ankommt?
Trotz pünktlicher Überweisung kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen. Mögliche Gründe:
- Verzögerte Buchung durch die Bank
- Technische Probleme bei der Überweisung
- Abgelaufener Bewilligungszeitraum
Wer am Montagabend, 2. Juni, noch keinen Geldeingang sieht, sollte zunächst den Kontoauszug prüfen und anschließend das Jobcenter kontaktieren. Auch ein Anruf bei der Hausbank kann helfen, um technische Ursachen auszuschließen.
Auszahlungstermine 2025 im Überblick
Damit es keine Überraschungen gibt, hier die nächsten bekannten Auszahlungstermine:
- Juni 2025: Freitag, 30. Mai
- Juli 2025: Montag, 30. Juni
- August 2025: Donnerstag, 31. Juli
Wichtig: Antrag rechtzeitig verlängern!
Das Bürgergeld wird nicht unbegrenzt gezahlt. Wer keine ununterbrochene Zahlung riskieren will, muss rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen – mindestens sechs Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums.
Der Antrag kann online über jobcenter.digital oder direkt beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Folgende Unterlagen sollten dafür bereitliegen:
- Kontoauszüge
- Einkommensnachweise
- Miet- und Heizkostenbescheide
Wer den Antrag zu spät stellt, muss mit einer Zahlungslücke im Folgemonat rechnen – etwa im Juli 2025, wenn der Antrag für Juni nicht rechtzeitig eingereicht wurde.

