Kritik von Arbeitsmarktforschern
Der Vorschlag, Bürgergeld-Empfängern nur gegen gemeinnützige Arbeit „Geld für eine Gegenleistung“ zu zahlen, stößt auf Bedenken. Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung warnt in der „Welt“, dass dies den falschen Anreiz setzen könnte. „Es sollte nicht darum gehen, arbeitsmarktnahe Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger einer Arbeitsgelegenheit zuzuweisen, wenn diese nach Arbeit suchen und auch Arbeit finden können“, so Wolff. Stattdessen könnten solche Maßnahmen „nur von der Aufnahme einer regulären Beschäftigung abhalten“.
Wirtschaftliche Effizienz fraglich
Holger Schäfer, Arbeitsökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft, sieht zwar eine potenzielle ökonomische Effizienz durch den Anreiz, Arbeit zu suchen. Doch er nennt gleich mehrere Haken.
„Erstens müssten solche Beschäftigungsgelegenheiten erst einmal geschaffen werden“, erklärt Schäfer. Dies könne durchaus dazu führen, dass „private Anbieter gleichartiger Leistungen verdrängt würden“.
Das zweite Problem, so der Ökonom, liege in der Finanzierung: „Hinzu kommt zweitens, dass von den Leistungen die Kommune profitiert, für die Kosten aber der Bund aufkommt. Für die Kommune entsteht damit ein Fehlanreiz, Arbeitslose nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln“, sagt Schäfer.
Als drittes Argument führt er die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an. „Diese trügen in der Regel „nicht zu einer besseren Integration in reguläre Arbeit bei“, so Schäfer.
Landkreistag: Instrument ist bekannt
Achim Brötel (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistags, betont, dass „Arbeitsgelegenheiten“ – gemeinnützige Tätigkeiten gegen Entschädigung – kein neues Instrument seien. „Sie können schon jetzt von Landkreisen und Städten eingesetzt werden“, erklärt Brötel.
Besonders bei Asylbewerbern würden diese Tätigkeiten zunehmen. „Die Arbeitsgelegenheiten erhalten die Beschäftigungsfähigkeit, sorgen für eine sinnvolle Tagesstruktur und fungieren im Idealfall als Sprungbrett raus aus dem Sozialleistungsbezug“, sagt der Landrat.
Brötel fordert „konsequente Maßnahmen, um Beschäftigung auch einfordern zu können“. Dies betreffe auch das Bürgergeld. Die aktuellen Regelungen, die „zu schwergängig“ seien, müssten überarbeitet werden. Der Rechtsrahmen für Asylbewerber sei hier „auf einem besseren Gesetzesstand“.


