Digitale Abwehr Lücken
Die Bedrohung durch Cyberkriminalität nimmt stetig zu. Doch die Einsatzkräfte des Bundeskriminalamtes (BKA) stoßen bei der Abwehr von Angriffen an ihre Grenzen. BKA-Präsident Holger Münch beklagt gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen ergriffen werden dürfen, sofern es nicht um den internationalen Terrorismus geht. Dieses Vorgehen sei längst nicht mehr zeitgemäß.
Gefahrenabwehr im digitalen Raum
Münch verdeutlichte die Kluft zwischen der realen und der digitalen Welt. „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes“, erklärte er. Im digitalen Raum jedoch fehlen der Polizei, und damit auch dem BKA, passende Befugnisse, um proaktiv gegen Bedrohungen vorgehen zu können. Dies behindert die staatlichen Bemühungen zur Stärkung der Cybersicherheit.
Rechtliche Grundlagen gefordert
Um die Cybersicherheit wirksam zu stärken, sind dringend neue rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz erforderlich. Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene zielgerichtet und erfolgreich begegnen. Die Forderung zielt darauf ab, dem BKA die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben, um präventiv tätig werden zu können und Schäden für Bürger und Infrastruktur zu verhindern.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)