Land- und Forstbetriebe in Baden-Württemberg können seit dem 1. November 2026 ein neues Förderdarlehen der L‑Bank nutzen. Die „Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg“, kurz LuF‑BW, ersetzt die bisherigen Programme der Landwirtschaftsförderung. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel und in bestimmten Fällen auch Liquiditätsbedarf.
Der mögliche Kreditrahmen reicht bis 25 Millionen Euro. Das ist allerdings keine pauschale Zusage: Ob und zu welchen Konditionen ein Betrieb finanziert wird, hängt vom Vorhaben, der Förderstufe, den beihilferechtlichen Bedingungen und der Prüfung durch die Hausbank ab.
Drei Zinsstufen ersetzen die bisherigen Programme
Die L‑Bank ordnet förderfähige Vorhaben künftig drei Konditionsstufen zu: Basis, Top und Premium. Standardinvestitionen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe fallen grundsätzlich in die Basisstufe. Bessere Top-Konditionen sind unter anderem für Jungunternehmer unter 41 Jahren, Umwelt- und Ressourcenschutz oder einen durch externe Krisen ausgelösten Liquiditätsbedarf vorgesehen.
Die Premiumstufe richtet sich bei Standardinvestitionen vor allem an Betriebe in der Umstellung auf Ökolandbau sowie an Hofnachfolgerinnen und Gründerinnen. Unabhängig von diesem Antragstellerkreis können auch bestimmte Vorhaben wie Tierwohlställe, Direktvermarktung, effiziente Bewässerung, Agroforst, Erstaufforstung oder Waldumbau in die Premiumstufe fallen. Für land- und forstwirtschaftliche Energieunternehmen nennt die L‑Bank außerdem Investitionen in Agri-Photovoltaik.
Vom Stall bis zur Direktvermarktung
Finanzierbar sind nach den Programmbedingungen unter anderem Nutzflächen, Ställe, Gebäude, Maschinen, technische Anlagen, Dauerkulturen und forstwirtschaftliche Investitionen. Hinzu kommen Vorhaben zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Investitionen in Nutztiere und Betriebsmittel. Auch Angebote für Urlaub auf dem Bauernhof können unter bestimmten Voraussetzungen erfasst sein.
Das Programm gilt für Investitionen in Baden-Württemberg. Antragstellende müssen einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder als Land- beziehungsweise Forstwirt für einen förderfähigen Zweck ein gewerbliches Unternehmen gegründet haben. Kleine und mittlere Unternehmen werden nach der EU-Definition eingeordnet; für größere Betriebe kommen laut L‑Bank nur beihilfefreie Konditionen infrage.
Klimabilanz kann den Zinssatz zusätzlich senken
Eine Besonderheit ist der „Zinsbonus Klimabilanz“. Wer die direkten Treibhausgasemissionen des Betriebs in einer anerkannten Klimabilanz erfassen lässt, kann eine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten. Der Bonus ist nach Angaben der L‑Bank in allen drei Förderstufen möglich.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank, über deren Förderkredite die L‑Bank das Programm refinanziert, knüpft den Bonus an konkrete Anforderungen. Die Klimabilanz muss fachlich erstellt worden sein, mindestens die direkten Emissionen abbilden und bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt sein. Zudem sollen die Ergebnisse mit vergleichbaren Betrieben eingeordnet werden. Die tatsächliche Höhe des Bonus richtet sich nach den jeweils geltenden Konditionen und kann sich ändern.
Antrag vor Beginn über die Hausbank stellen
LuF‑BW wird im Hausbankenverfahren vergeben. Betriebe beantragen den Kredit deshalb nicht direkt bei der L‑Bank, sondern über ihre Bank oder Sparkasse. Dort werden Finanzierung, Sicherheiten und Förderfähigkeit geprüft. Die L‑Bank empfiehlt, das Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt zum Beratungsgespräch mitzunehmen.
Die Laufzeiten betragen je nach Variante sechs, acht, zehn, 15, 20 oder 30 Jahre. Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich; die Sollzinsbindung reicht höchstens über zehn Jahre. Die konkreten Zinssätze veröffentlicht die L‑Bank in einer laufend aktualisierten Konditionenübersicht. Für Betriebe ist daher nicht nur die Förderstufe entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem die Hausbank den Antrag einreicht.



