Am frühen Morgen stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 26-jährigen Franzosen am Grenzübergang Bietingen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, den die Beamten sofort vollstreckten. Der 26-Jährige wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht beglichen hatte. Nachdem die Beamten ihm den Haftbefehl eröffnet hatten, bezahlte er die ausstehende Summe und entging so einer ersatzweisen Haftstrafe.
Die Bundespolizei kontrollierte den Franzosen bei der Einreise nach Deutschland. Beim Abgleich seiner Personalien stellten sie fest, dass gegen ihn ein noch offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den 26-Jährigen Mitte 2025 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, die er bislang nicht beglichen hatte.
Die Beamten eröffneten dem 26-Jährigen den Vollstreckungshaftbefehl und forderten ihn auf, die ausstehende Geldstrafe zu begleichen. Der Franzose zahlte den Betrag und konnte so einer ersatzweisen Haftstrafe entgehen. Die Bundespolizei nahm die Ermittlungen auf und stellte sicher, dass der Haftbefehl ordnungsgemäß vollstreckt wurde.
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittle weiter in dem Fall. Weitere Details sind aktuell nicht bekannt.
