Bundesregierung rudert bei Registereintrag zurück

Patientenschützer kritisieren Kehrtwende bei Organspende

Patientenschützer kritisieren Kehrtwende bei Organspende
Foto: Organspendeausweis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung plant eine Änderung im Transplantationsgesetz, die bei Patientenschützern auf scharfe Kritik stößt. Konkret geht es um die Ausweitung der Möglichkeiten, sich in das Organspenderegister eintragen zu lassen. Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz wirft der Regierung vor, die Glaubwürdigkeit zu untergraben.

Bundesländer blockieren, Regierung knickt ein

Die Hoffnung auf eine einfachere Eintragung in das Organspenderegister hat einen Dämpfer erhalten. Die Bundesregierung will die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur Registrierung kassieren. Dies sorgt für Unmut bei Patientenschützern.

„Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, das Vorgehen.

Er erinnerte an einen Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2018. Damals wurde festgelegt, dass sich Bürger auch künftig auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können sollen. Diese gesetzliche Pflicht scheinen die Bundesländer jedoch seit Jahren zu umgehen.

Mangelnde Terminals verhindern Registrierung

Brysch beklagte, dass deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche, datenschutzsichere Terminals zur Verfügung stünden. Angesichts dieser Umstände sei es nicht verwunderlich, dass sich bisher nur vergleichsweise wenige Menschen registriert hätten.

„Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, monierte der Verbands-Vorstand.

Überkreuzspende im Fokus

Der Bundestag hatte 2020 einen Vorstoß zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, aber gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Später forderten die gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die Möglichkeit der Eintragung auf Ausweisstellen zu streichen. Dem will die Bundesregierung nun offensichtlich nachkommen.

Die Änderung ist Teil einer Novelle des Transplantationsgesetzes, die auch die sogenannte Überkreuzspende erstmals zulassen soll. Dazu ist am Mittwoch eine Expertenanhörung im Bundestag geplant. Seit der Einführung im März 2024 haben sich etwa eine halbe Million Menschen in die Organspende-Datenbank eingetragen.