Was genau hat der BGH entschieden?
Jahrelang verlangten Banken von ihren Kunden sogenannte Verwahrentgelte – quasi Negativzinsen auf Guthaben über bestimmten Freibeträgen. Damit ist jetzt Schluss! Der BGH erklärte die Gebühren für unwirksam. Besonders krass: Manche Banken kassierten bis zu 0,7 Prozent pro Jahr!
Doch das war nicht alles: Auch die 12-Euro-Gebühr für eine Ersatzkarte und die 5-Euro-Gebühr für eine neue PIN sind laut BGH nicht rechtens. Grund: Die Klauseln sind zu schwammig formuliert – Kunden wissen nicht, wann sie zahlen müssen und wann nicht.
Banken in der Kritik – Kunden können Geld zurückfordern
Das Urteil ist ein harter Schlag für viele Banken. Verbraucherschützer hatten jahrelang gekämpft, jetzt gibt ihnen der BGH Recht. Besonders betroffen sind Sparkassen und Volksbanken, aber auch einige Privatbanken.
Klar ist: Wer in den letzten Jahren Negativzinsen gezahlt hat, könnte jetzt sein Geld zurückfordern. Doch ein Haken bleibt: Verbraucherschutzverbände wollten für alle Betroffenen klagen – das hat der BGH abgelehnt. Wer sein Geld zurück will, muss sich also selbst kümmern.
Was bedeutet das Urteil für Bankkunden?
- Keine Negativzinsen mehr: Verwahrentgelte sind endgültig Geschichte.
- Ersatzkarte & PIN kosten nichts: Banken dürfen diese Gebühren nicht mehr verlangen.
- Chance auf Rückzahlungen: Kunden können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Banken müssen nun reagieren. Experten rechnen damit, dass einige Institute neue Gebührenmodelle einführen. Doch eins ist klar: Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher – und das kann teuer für die Banken werden!