Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge bestätigt und das Verbot der Vermietung von Nextbike-Fahrrädern in Berlin vorerst aufrechterhalten. Ohne eine Sondernutzungserlaubnis, nach Ablauf des bestehenden Vertrags, darf der Anbieter derzeit nicht mehr gewerblich auf öffentlichem Straßenraum anbieten.
Verkehrliche Auswirkungen
Die Senatsverwaltung hatte Nextbike im Juli 2025 aufgefordert, das Angebot zu unterlassen und die rund 6.500 Mieträder zu entfernen. Das Gericht hob hervor, dass die große Zahl der Fahrzeuge das Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer besonders intensiv in Anspruch nimmt. Nach Einschätzung des Gerichts stehen die Räder oft verkehrsbehindernd auf Gehwegen oder liegen dort, was das Regulierungsbedürfnis des Geschäftsmodells unterstreicht. Die Entscheidung gilt als unanfechtbar (OVG 6 S 114/25).
Wie es nun weitergeht, bleibt offen: Die Antragstellerin kann gegen Entscheidungen vorgehen, doch die jetzige Verfügung bleibt wirksam, bis eine weitere gerichtliche Klärung erfolgt. Die Stadt Berlin setzt damit auf klare Regeln für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes durch gewerbliche Verleihsysteme.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


