Die Bundesregierung hat sich auf eine Begrenzung des Anstiegs der Trassenpreise geeinigt. Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) betonte am Freitag, dass Reisende im Fernverkehr und Unternehmen des Schienengüterverkehrs von den getroffenen Maßnahmen profitieren würden. Die Einigung wird als „gute Übergangslösung“ bezeichnet, die auch die notwendige Zeit für eine grundlegende Überarbeitung des Trassenpreissystems schaffen soll.
Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden die für das laufende Jahr vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 105 Millionen Euro nun ausgezahlt. Für das Jahr 2026 befindet sich eine neue, rechtssichere Förderrichtlinie derzeit in der Schlussabstimmung. Im Schienengüterverkehr sollen für 2026 Bundesmittel in Höhe von 265 Millionen Euro für die Trassenpreisförderung bereitgestellt werden. Diese Förderung soll zudem durch Mehreinnahmen aus Vertragsstrafen, insbesondere aus Zielverfehlungen von Qualitätskennzahlen im Rahmen von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen, verstärkt werden.
Um die Entlastung zu komplettieren, soll das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) angepasst werden. Konkret ist geplant, den bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG anzusetzenden Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 Prozent zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Trassenentgelte sind Gebühren, die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege entrichten. Die Bundesregierung erwartet, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen diese Kostensenkung an die Verbraucher weitergeben, was zu einem weniger starken Anstieg der Preise im Schienengüterverkehr und der Fahrpreise im Schienenpersonenfernverkehr führen soll.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
