Die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts, die eine Streichung des Wortes „unverzüglich“ bei der Einsichtnahme in Krankenakten vorsieht, stößt auf scharfe Kritik. Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker der Grünen, bezeichnete dies gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ als „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte und einen „handfesten Skandal“. Auch Thomas Moormann, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), sieht die geplante Änderung weder im Interesse der Verbraucher noch als förderlich für Transparenz und Qualität der Gesundheitsversorgung.
Auswirkungen auf Patienten
Aktuell haben Patienten laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf „unverzügliche“ Einsicht in ihre vollständige Krankenakte. Die Koalition plant, diese Frist auf bis zu drei Monate auszudehnen, sofern die Behandelnden dies aufgrund von Komplexität und Anzahl der Anträge für erforderlich halten. Eine öffentliche Expertenanhörung zu dieser Gesetzesänderung ist für Montag im Bundestag angesetzt.
Die Grünen fordern mit einem eigenen Antrag die Revision dieser Pläne. Sie argumentieren, dass das Einsichtsrecht ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts darstellt. Die Streichung von „unverzüglich“ und das Fehlen klar nachvollziehbarer Regeln würde dieses Grundrecht schwächen. Zugleich führe jede Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und zusätzlicher psychischer Belastung für die Betroffenen, insbesondere für Patienten, die eine Zweitmeinung einholen oder einen Behandlungsfehler prüfen möchten. Die Grünen schlagen vor, die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ zu gewähren.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

