Gesetzentwurf in Arbeit

Berlin: Bundestagsabgeordnete arbeiten an neuem Gesetz zur Suizidhilfe

Im Bundestag wird an einem neuen Gesetz zur Suizidhilfe gearbeitet. Lars Castellucci, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, kritisiert den aktuellen Zustand als missbrauchsanfällig. Ziel ist es, Suizidhilfe zu ermöglichen, aber nicht zu fördern, um Schwächere zu schützen.
Berlin: Bundestagsabgeordnete arbeiten an neuem Gesetz zur Suizidhilfe
Berlin: Bundestagsabgeordnete arbeiten an neuem Gesetz zur Suizidhilfe
Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Menschenrechtsbeauftragte der , Lars Castellucci, setzt sich vehement für eine Verschärfung der Regeln bei der Suizidhilfe ein. Er diagnostiziert einen Zustand, der „Missbrauch Tür und Tor öffnet“, wie der -Politiker dem „Spiegel“ mitteilte. Diesem Missstand müsse „dringend Abhilfe geschaffen werden“. Gemeinsam mit Parlamentariern verschiedener Parteien arbeitet er daher an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Castellucci betont, dass der Gesetzgeber Suizidhilfe zwar ermöglichen, aber keinesfalls aktiv fördern solle. Wer sich für diesen letzten Schritt entscheide und Hilfe dabei in Anspruch nehmen wolle, benötige „einen sicheren und legalen Weg“. Gleichzeitig müsse die Gesellschaft jedoch vulnerablere Personenkreise schützen. Dazu zählen psychisch kranke Menschen, ältere Bürger oder chronisch Kranke, die sich möglicherweise von ihrem Umfeld zum Suizid gedrängt fühlen könnten.

Im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfes erwägen die Abgeordneten des Bundestags auch, Sterbehilfeorganisationen strengere, überprüfbare Vorgaben zu machen. Dies betrifft unter anderem die Kriterien für die Bewertung von Suizidhilfeanträgen sowie die Qualifikation der dort tätigen Sterbehelfer. Darüber hinaus könnte eine Neuregelung Wartezeiten von mehreren Monaten vorsehen, die vor einer möglichen Suizidhilfe einzuhalten wären. Verstöße gegen solche Regelungen hätten entsprechende Strafen zur Folge.

der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020. Dieses hatte festgestellt, dass Ärzte oder Organisationen Selbsttötungen begleiten dürfen. Seither steht der geschäftsmäßig assistierte Suizid nicht mehr unter Strafe, und Ärzten ist es erlaubt, die hierfür notwendigen Medikamente zu besorgen und weiterzugeben. In jüngster Zeit gab es jedoch wiederholt kritische Stimmen bezüglich der Praxis von Sterbebegleitern und der in diesem Bereich aktiven Organisationen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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