Diese Maßnahmen entlasten nicht nur die Verwaltungen, sondern sorgen für mehr Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Innenminister Thomas Strobl erklärte dazu: „Mit den beschlossenen Änderungen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen.“ Was bedeutet das konkret für die Verwaltung und die Bürger? Ein Überblick.
Digitale Haushaltspläne: Einfacher Zugang für Bürger
Eine der zentralen Neuerungen ist die Möglichkeit, Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte digital auf den Webseiten der Kommunen zu veröffentlichen. Diese digitale Transformation ersetzt die bisher notwendige, zeit- und kostenintensive Auslegung in Papierform. Die neue Regelung spart den Kommunen nicht nur wertvolle Ressourcen, sondern erleichtert auch den Zugang zur Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Pflicht zur siebentägigen Papierauslage entfällt – eine Änderung, die das Verwaltungspersonal erheblich entlastet.
Erweiterter Beteiligungsbericht: Finanzübersicht auf einen Blick
Mit dem neuen „Erweiterten Beteiligungsbericht“ können Kommunen ihre finanzielle Gesamtlage künftig einfacher und kompakter darstellen. Dieses Instrument fasst die wirtschaftlichen Kennzahlen des Kernhaushalts und aller ausgelagerten Bereiche zusammen und ermöglicht eine klare Finanzübersicht. Innenminister Strobl betont: „Mit dem Erweiterten Beteiligungsbericht geben wir unseren Kommunen eine innovative Möglichkeit an die Hand, um schnell und einfach einen Gesamtüberblick über die finanzielle Lage zu vermitteln.“ Damit wird nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch die Kommunikation mit der Bevölkerung erleichtert.
Bürokratieabbau vereinfacht kommunale Abläufe
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen ist die Abschaffung des verpflichtenden Gesamtabschlusses. Stattdessen können Kommunen auf den neuen Beteiligungsbericht zurückgreifen, der eine effiziente Übersicht der Finanzen bietet und den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Diese Vereinfachung entstand in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden und der Gemeindeprüfungsanstalt und soll die Bedürfnisse der Praxis direkt ansprechen.
Praxisnah und zukunftsweisend: Veränderungen für die Bürger
Die beschlossenen Änderungen sind das Ergebnis enger Abstimmung mit Praktikern aus der kommunalen Verwaltung, um praxisnahe Lösungen zu finden. „Es geht um Vereinfachungen für die Praxis. Deshalb sind diese auch mit der Praxis entstanden“, erklärte Strobl. Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt mit diesen Maßnahmen ein Zeichen für eine modernisierte Verwaltung, die sowohl den Alltag der Kommunen als auch der Bürgerinnen und Bürger spürbar erleichtert.