Rechtswidriger Preiswerbung

„Amazon täuscht besondere Attraktivität vor“ – Verbraucherschützer mahnen Online-Giganten ab Amazon weist Vorwürfe zurück!

Amazon steht erneut in der Kritik: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Onlineversandriesen wegen rechtswidriger Preiswerbung abgemahnt. Während der „Amazon Prime Deal Days“ bewarb das Unternehmen Produkte mit angeblichen Rabatten, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu verweisen, nutzte Amazon andere Preisangaben – etwa die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Verbraucherschützer sehen darin einen klaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und sprechen von Verbrauchertäuschung.
„Amazon täuscht besondere Attraktivität vor“ – Verbraucherschützer mahnen Online-Giganten ab Amazon weist Vorwürfe zurück!
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EuGH sorgt für klare Regeln bei Preiswerbung

Bereits am 26. 2024 sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Klarheit: Wer mit Preisreduzierungen wirbt, muss sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Doch Amazon scheint diese Vorgabe zu ignorieren. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurden die Preise der „Amazon Prime Deal Days“ stattdessen auf die UVP oder einen sogenannten „Statt-Preis“ bezogen, was gegen die Vorgaben verstößt. Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht, kritisiert: „Amazon täuscht mit dieser eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“.

Verbraucherschützer schlagen Alarm

„Mit unseren Verfahren wollen wir für mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen“, betont Oliver Buttler weiter. Er sieht in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die es abzustellen gilt. Diese Praxis sei nicht nur irreführend, sondern benachteilige Verbraucher erheblich, die durch falsche Preisversprechen zum Kauf verleitet würden.

Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon reagierte auf die Vorwürfe der Verbraucherzentrale: „Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale sind inkorrekt, die Entscheidung des EuGH betraf eine andere Fallkonstellation. Bei Amazon setzen wir alles daran, Kund niedrige Preise und eine möglichst große Auswahl zu bieten, denn wir wissen, dass dies entscheidend ist, um das Vertrauen der Kund aufzubauen und zu erhalten. Um Kund zu helfen, Preise zu vergleichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und die besten Angebote zu finden, informieren wir sie über Preise und Angebote bei Amazon.de. Dabei orientieren wir uns an aktuellen Branchenstandards und halten uns an die geltenden Gesetze und regulatorischen Vorgaben.“ So eine Amzon Sprecherin.

Was bedeutet die Abmahnung für Amazon?

Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale setzt Amazon erheblich unter Druck. Sollte das Unternehmen seine Preiswerbung nicht anpassen, drohen rechtliche Schritte und empfindliche Geldstrafen. Der Fall zeigt, wie wichtig eine transparente Preisgestaltung für den ist – und dass große Unternehmen wie Amazon sich den Regeln des Marktes nicht entziehen können.

Verbraucher aufgepasst: Augen auf bei Preisversprechen

Für Verbraucher bedeutet der aktuelle Fall, bei Preisversprechen genauer hinzuschauen. Nicht jeder durchgestrichene Preis oder hohe Rabatt wirkt tatsächlich so attraktiv, wie er auf den ersten Blick scheint. Gerade bei Online-Aktionen ist es ratsam, die Angaben genau zu prüfen und sich nicht von vermeintlich hohen Rabatten blenden zu lassen. Der aktuelle Fall rund um Amazon macht deutlich: Wachsamkeit kann sich auszahlen.

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