„Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der Regel keinen ausreichenden Schutz“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wer sein Rad häufiger draußen abstellt, sollte daher eine Fahrradversicherung in Betracht ziehen.
Hausratversicherung: Wann zahlt sie bei Fahrraddiebstahl?
Grundsätzlich sind Fahrräder in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl geschützt. Das bedeutet: Das Rad muss aus der Wohnung, einer verschlossenen Garage oder einem Keller gestohlen worden sein. Wer sein Fahrrad draußen abstellt, hat hingegen meist keinen Schutz. Einige Policen bieten jedoch eine Zusatzklausel für einfachen Diebstahl – allerdings oft mit Einschränkungen.
Ein Beispiel: Einige Versicherer schließen die Erstattung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr aus – es sei denn, das Fahrrad wurde während eines Aufenthalts in einem Restaurant oder Kino benutzt und war gesichert. Fest verbaute Rahmenschlösser reichen dabei oft nicht aus.
Lohnt sich eine spezielle Fahrradversicherung?
Wer ein teures Fahrrad besitzt, sollte eine Fahrradversicherung in Betracht ziehen. Diese kann deutlich mehr Leistungen bieten, kostet aber auch mehr. Die Jahresbeiträge liegen je nach Anbieter zwischen 72 und 220 Euro für ein 1500-Euro-Rad. Die Policen unterscheiden sich stark:
- Ist das Rad auch im Ausland versichert?
- Gibt es Schutz bei Vandalismus, Feuer oder Sturzschäden?
- Sind Reparaturkosten mit abgedeckt?
- Wird ein bestimmtes Fahrradschloss vorgeschrieben?
Ein gründlicher Vergleich der Angebote ist entscheidend. Denn nicht jede Versicherung deckt alle individuellen Bedürfnisse ab.
Fazit: Hausrat- oder Fahrradversicherung?
Die Hausratversicherung kann einen gewissen Grundschutz bieten – doch insbesondere hochpreisige Fahrräder benötigen oft eine Zusatzversicherung. Wer sein Rad viel draußen abstellt, sollte genau prüfen, welche Versicherung am besten passt.
Weitere Infos: Verbraucherzentrale NRW
