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Tierschutz

Geflügelpest im Landkreis Karlsruhe: Minister warnt vor weiterer Ausbreitung

Ein Schwan fliegt knapp über die Wasseroberfläche in einem Feuchtgebiet. Im Hintergrund sind Wassertropfen zu sehen, die von der Bewegung aufgespritzt wurden. Der Schwan hat die Flügel weit ausgebreitet und seinen Hals gestreckt.

Foto: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Im Vogelpark von Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) wurde die hochansteckende Geflügelpest bei einem Schwan und einer Wildente nachgewiesen. Es sind die ersten Fälle dieser Saison in Baden-Württemberg – und die Sorge wächst. Landwirtschaftsminister Peter Hauk ruft Geflügelhalter im Land zu sofortigen Schutzmaßnahmen auf: „Die Biosicherheit muss oberste Priorität haben!“

Strenge Maßnahmen gegen Ausbreitung

Das Virus, identifiziert als H5N1, wurde vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Landratsamt Karlsruhe in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium umfassende Maßnahmen angekündigt. Geflügelhalter müssen jetzt handeln: Wildvögel dürfen keinen Kontakt zu Hausgeflügel haben.

Zusätzlich gilt: Alle Geflügelhaltungen müssen beim Veterinäramt gemeldet werden – egal ob Hobby- oder Nutztierhaltung. Tote oder kranke Wildvögel sollten der Behörde gemeldet, aber nicht berührt werden.

Keine Gefahr für Menschen – aber Vorsicht geboten

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Übertragung auf Menschen als gering ein. Dennoch wird geraten, den Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Vögeln strikt zu vermeiden.

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza genannt, ist vor allem bei Wildvögeln an Nord- und Ostsee bekannt, breitet sich aber auch im Landesinneren immer wieder aus. Experten bewerten die aktuelle Lage als ernst: „Jetzt kommt es auf schnelle und konsequente Maßnahmen an, um Hausgeflügel zu schützen“, so Hauk.

Bürger können helfen

Bürger im Landkreis Karlsruhe werden gebeten, tote oder auffällig kranke Wildvögel – vor allem Wasservögel, Greifvögel oder Raben – umgehend zu melden. Hinweise können telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen geschickt werden.

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