Gesetzesvorhaben im Überblick
Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren.
Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.
Kritik aus Rechtsexperten
Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem Spiegel: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.
Einwände von Verfassungsrechtlern
Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“
Befürworter und politische Perspektiven
Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem „Spiegel“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
