Haftbefehlsvollstreckung am Grenzübergang

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz

Am Sonntagvormittag kontrollierte die Bundespolizei in Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen bei der Einreise. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den 22-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Eine Geldstrafe wegen Körperverletzung war seit 2024 unbeglichen.
Foto: Polizei BW

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Die Arbeit der Bundespolizei an den Grenzen ist vielfältig und oft unsichtbar, doch am vergangenen Sonntag, den 16. November 2025, wurde ihre Wachsamkeit in Konstanz deutlich sichtbar. Bei einer Routinekontrolle an der Gemeinschaftszollanlage stießen die Einsatzkräfte auf einen bemerkenswerten Fall, der die Bedeutung präziser Kontrollen unterstreicht.

Unerwartete Festnahme bei Einreise

Ein deutscher Staatsangehöriger befand sich auf der Einreise in das Bundesgebiet, als er von Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz angehalten wurde. Die Überprüfung seiner enthüllte einen offenen Vollstreckungshaftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Konstanz ausgestellt worden war. Der 22-Jährige war im April 2024 vom Amtsgericht Konstanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, der er bis dato nicht nachgekommen war.

Geldstrafe abgewendet, Freiheit gesichert

Angesichts der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe, die ihn hinter Gitter gebracht hätte, nutzte der Mann die Möglichkeit, die ausstehende Geldstrafe noch vor Ort zu begleichen. Die Summe von 2.100 Euro wurde gezahlt, wodurch der Haftbefehl aufgehoben werden konnte. Nach der erfolgreichen Bezahlung war es ihm gestattet, seine Reise wie geplant fortzusetzen. Dieser Vorfall zeigt die Effizienz der Grenzpolizei und die Möglichkeit für Betroffene, Konsequenzen unter bestimmten Umständen direkt abzuwenden.

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